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DAZ-Lesetipp
Hanf-und Cannabidiol-Produkte in der Apotheke
Produkte auf Hanfbasis, die als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika frei verkauft werden, sind schwer im Kommen. Einen regelrechten Hype erleben Zubereitungen mit dem nicht rauscherzeugenden Cannabinoid Cannabidiol. Der Markt ist unübersichtlich, die rechtliche Einordnung oft intransparent und zweifelhaft.
Es fängt schon mit dem Ausgangsmaterial an, denn Hanf ist nicht gleich Hanf. Bei der legalen Herstellung von Hanfprodukten muss unterschieden werden zwischen Hanfsorten, die zur Gewinnung von Produkten für medizinische Zwecke angebaut werden und den THC-freien Sorten, die für andere Zwecke gedacht sind (Nutzhanf, Industriehanf.). So finden die Blätter, Blüten und Samen in diversen Branchen wie der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie Verwendung. Und dann kann Cannabis sativa L. auch noch ein illegales Rauschmittel sein. Der erste Dreh-und Angelpunkt für die rechtliche Einordnung ist das Betäubungsmittelgesetz mit seinen „vertrakten“ Ausnahmeregelungen.
Der Markt boomt
Hanfhaltige Lebensmittel liegen im Trend und finden sich allenthalben in Super- und Getränkemärkten, Bio-Läden und Internet-Shops. Das Spektrum reicht von Hanfölen, Hanfproteinpulver, Hanfblättertee, Hanfbier und Hanflimonade, Süßwaren, Teig- und Backwaren bis hin zu Nahrungsergänzungsmitteln. Besonders en vogue sind Produkte mit rauschfreien Cannabinoid Cannabidiol (CBD). Sie werden meist als CBD-Öle oder auch als Reinsubstanz in den Verkehr gebracht.
In der Freiwahl?
Im April dieses Jahres hatte die Schweizer Medropharm Gruppe für Furore gesorgt, als sie ankündigte, hierzulande Cannabis-haltige Produkte ohne Arzneimittel-Status über seine deutsche Tochter in den Apotheken vermarkten zu wollen.
Als Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel dürften Medropharms Cannabis-Präparate in der Freiwahl platziert werden. Medropharm vertreibt diese auch über einen eigenen Online Store und befindet sich damit in „guter“ Gesellschaft, denn vor allem der Online-Handel mit solchen Produkten boomt.
Auf der sicheren Seite?
Aber ist das auch alles rechtens? Die Hersteller pochen darauf, auf der sicheren Seite zu sein, aber diese Annahme bröckelt. Schließlich bewegen sie sich in einem außerordentlich komplexen rechtlichen Minenfeld, in denen die Grenzen zur Illegalität schnell überschritten sein können. Für die Verkehrsfähigkeit kommt es nicht nur darauf an, woraus Hanf-Produkte hergestellt werden, sondern auch darauf, wie es mit dem Gehalt an rauscherzeugendem Tetrahydrocannabinol steht. Hinzu kommen Fragen zur eigentlichen Funktion und zur Auslobung der Produkte oder auch, wie bei Cannabidiol, die etwaige Einstufung als Novel Food oder die Frage der Verschreibungspflicht.
In der DAZ-Ausgabe von dieser Woche können Sie nachlesen, in welchem regulatorischen Umfeld Hanf-und Cannabidiol-haltige Arzneimittel sich derzeit bewegen und was in Zukunft zu erwarten sein könnte.
1 Kommentar
Marktsicherung
von Krankgemacht am 21.06.2019 um 12:16 Uhr
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