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Einigung zur Hilfstaxe
Endlich neue Preise für Stoffe und Gefäße
Ab 1. Januar gelten neue marktgerechte Preise für die Taxierung von Stoffen und Gefäßen nach der Hilfstaxe. Damit endet das jahrelange Warten auf eine Anpassung, die ursprünglich mindestens einmal jährlich stattfinden sollte. Die Apotheken bekommen daraufhin für Rezepturarzneimittel künftig die Preise, die ihnen im Sinne der geltenden Regeln zustehen.
Wie DAZ.online bereits in der vergangenen Woche berichtete, haben sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband auf neue Anlagen 1 und 2 zur Hilfstaxe geeinigt, die DAV-Mitgliederversammlung stimmte auch schon zu. Demnach sollen die vereinbarten Preise der Stoffe und Gefäße für Rezepturarzneimittel an die tatsächliche Marktsituation angepasst werden. Auch die ABDA hat inzwischen mitgeteilt, dass die tatsächlichen Einkaufspreise zum Teil erheblich über den Abrechnungspreisen gelegen hätten. Außerdem seien unüblich gewordene Stoffe und Gefäße aus der Hilfstaxe entfernt und neue Positionen eingeführt worden. Darauf hätten sich der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung in einer Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe geeinigt. Die Änderungen würden die Anlagen 1 (für Stoffe) und 2 (für Gefäße) betreffen und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes habe die Vereinbarung am 12. Dezember zustimmend zur Kenntnis genommen.
„Mit der Einigung über die neuen Preise für Stoffe und Gefäße können wir zufrieden sein“, erklärte Thomas Dittrich, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes, in einer Mitteilung der ABDA. Endlich würden wieder marktgerechte Preise für die Ausgangsstoffe abgebildet. Das Herstellen von Rezepturarzneimitteln sei zwar eine Gemeinwohlaufgabe, „aber auch hier müssen Kosten gedeckt werden“, erklärte Dittrich.
Mit der Kündigung zum Erfolg
Zum Hintergrund: Gemäß § 5 Abs. 5 Arzneimittelpreisverordnung werden als Grundlage für die Preisberechnung von klassischen Rezepturarzneimitteln nicht die tatsächlichen Einkaufspreise, sondern die in der Hilfstaxe vereinbarten Preise herangezogen. Dies gilt für alle in der Hilfstaxe enthaltenen Stoffe und Gefäße. Die 1998 abgeschlossene Vereinbarung zur Hilfstaxe sieht vor, dass die Preise jeweils zum Jahresbeginn angepasst werden. Außerdem sind zwischenzeitlich weitere einvernehmliche Aktualisierungen möglich. Doch es gab seit vielen Jahren keine Anpassung. Dies hat im Lauf der Zeit zu immer größeren Einbußen bei vielen Rezepturen geführt. Daraufhin hat der Deutsche Apothekerverband die Anlagen 1 und 2 zur Hilfstaxe Ende Juni zum 30. September 2018 gekündigt. Seitdem gilt die Hilfstaxe nur noch übergangsweise, weil sich die Vertragspartner auf eine befristete Fortgeltung bis zum Jahresende geeinigt hatten. Nun wurden gerade noch rechtzeitig neue Preise vereinbart. Dies alles betrifft die Taxierung für klassische Rezepturarzneimittel und ist unabhängig von der Preisbildung für Zytostatika gemäß Anlage 3 der Hilfstaxe zu sehen.
1 Kommentar
Zu kleine Schritte
von Heiko Barz am 18.12.2018 um 9:39 Uhr
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