Preiskampf zu Lasten der Patienten

Spahn will Hilfsmittel-Ausschreibungen stoppen

Berlin - 18.12.2018, 16:30 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Ausschreibungen über Hilfsmittel wie etwa Inkontinenzprodukte komplett verbieten. (c / Foto: imago)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Ausschreibungen über Hilfsmittel wie etwa Inkontinenzprodukte komplett verbieten. (c / Foto: imago)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Preiskampf in der Hilfsmittel-Versorgung beenden. Die Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass Windeln, Gehhilfen und generell alle notwendigen Hilfsmittel gut und verlässlich seien, sagte Spahn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der bisherige Preiskampf um das billigste Angebot gehe „zu oft zu Lasten der Patienten“: „Deshalb wird es künftig keine Ausschreibungen für Hilfsmittel mehr geben“, sagte Spahn.

Rund um das Thema Hilfsmittel-Ausschreibungen gibt es schon seit längerer Zeit Ärger. Insbesondere die DAK und die Barmer sorgten für Aufsehen, weil sie beispielsweise die Versorgung mit Stoma-, Inkontinenz- oder Beatmungsprodukten ausgeschrieben hatten. Konkret ging es um die hohe Gewichtung des Preises in den Ausschreibungen, die der Gesetzgeber mit dem Heil- und Hilfsmittelgesetz eigentlich verboten hatte.

Zur Erinnerung: Im Frühjahr 2017 hatte der Bundestag das Heil- und Hilfsmittelrecht reformiert, nachdem es Vorwürfe gegeben hatte, die Kassen würden beim Einkauf von Inkontinenzprodukten Preisdumping betreiben und ihre Patienten mit minderwertigen Produkten versorgen. Seitdem müssen die Kassen Heil- und Hilfsmittel mit „besonders hohem Dienstleistungsanteil“ nun auch besonders behandeln: Ausschreibungen für solche Heil- und Hilfsmittel sind nach dem neuen Gesetz „nicht zweckmäßig“. Grundsätzlich waren Ausschreibungen in dem Bereich zuletzt aber noch möglich. Allerdings: Das Bundesversicherungsamt reagierte und rief die DAK und die Barmer im März 2018 dazu auf, ihre kritisierten Hilfsmittel-Ausschreibungen zu stoppen.

BMG: Vertragsverbot soll noch ans TSVG gehängt werden

Nun interveniert offenbar auch die Große Koalition und will die Verträge und somit auch die Ausschreibungen komplett verbieten. Dem NOZ-Bericht zufolge sollen die Kassen in Zukunft Rahmenverträge mit Heilmittelherstellern und -anbietern abschließen, in denen Qualitätsstandards verankert sind. Neben Windeln gelte dies auch für andere Produkte wie Krücken, Rollstühle oder Stützstrümpfe, hieß es der NOZ zufolge aus dem Ministerium.

Die neuen Hilfsmittel-Regeln will das BMG noch an das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) anhängen. Der Gesetzentwurf wurde in der vergangenen Woche zum ersten Mal im Bundestagsplenum besprochen. Daher müssen Änderungen über das Parlament eingebracht werden: Der entsprechende Änderungsantrag sei bereits mit den Fachpolitikern von CDU, CSU und SPD abgesprochen, hieß es laut NOZ aus dem BMG.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


5 Kommentare

Ich frage mich nur...

von Michael Mischer am 19.12.2018 um 10:21 Uhr

... ob es nicht besser wäre, der GKV Qualitätsmerkmale vorzuschreiben. Denn immerhin sparen Krankenkassen über Ausschreibungen Geld - meine Beitragsgelder. Das macht sie sinnvoll, wenn man dafür sorgt, dass am Ende nicht Mist den Zuschlag erhält.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Ich frage mich nur

von S. Wagner-Schröer am 19.12.2018 um 13:17 Uhr

Die Idee finde ich super! Qualitätsmerkmale verbindlich fest schreiben. Dann wird der Billig - Sumpf augetrocknet!

Ausschreibungs - Wahnsinn

von S. Wagner-Schröer am 19.12.2018 um 9:58 Uhr

Endlich! Ein Schritt in die richtige Richtung. Dass gerade die DAK an vorderster Front steht, verwundert nicht. Das aggressive Retax Verhalten der DAK ist seit Jahren bekannt. Da geht es nur ums Geld, um Formalien - nicht um Patientenwohl, gute Beratung und qualitativ hochwertige Versorgung. Ein alter Mensch - evtl. inkontinent, der hat Anspruch auf menschenwürdige Versorgung. Eim Billigprodukt, mit dem der sich nicht auf die Straße traut, weil er ja eine nasse Hose haben könnte, ist en no go! Ein Mensch, der pflegebedürftig ist, ist ein MENSCH, keine Gelddruckmaschine. Er gehört anständig gewindelt, gepflegt und darf nicht stundenlang ohne frische Versorgung sein, dann evtl. Mykosen bekommen etc. Ein Mensch, der Betamung benötigt, braucht qualitativ hohe Versorgung. Da geht es nicht um Luxus, da geht es schlicht um Lebensqualität für einen MENSCHEN, nicht für eine Sache. Die GKV sitzen auf einem Milliardenberg - ich glaube nicht, dass ein einziger Vorstand dort mit den Billigprodukten der Ausschreibungen versorgt würde.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Nicht nur das gehört abgeschafft !

von Alfons Neumann am 19.12.2018 um 1:09 Uhr

Da Spahn ja Vor-Ort-Apotheken sooo wichtig sind (ein Määrschen), gebe er ein Zeichen - (Ironie aus) Der allgemeine KraKa-Präqualifizierungs-Wahnsinn kann nämlich gleich mit entsorgt werden !

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Nicht nur das gehört abgeschafft

von Pille am 19.12.2018 um 19:37 Uhr

Warum legt der Gesetzgeber - nicht die Krankenkassen - den Preis für Hilfs- und Verbandsmittel per Aufschlag auf den EK-Preis fest? Einheitlich für alle Krankenkassen! Dies würde nicht nur den Patienten, sondern auch den Apotheken viel Arbeit und Zeit einsparen!

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.