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Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) unterstützt die Intention des Referentenentwurfs zum GSAV, sieht aber teilweise noch dringenden Anpassungsbedarf. Anstelle des vorgesehenen Arbeitspreises von 110 Euro seien 130 Euro plus ein dreiprozentiger Zuschlag angemessen. Der GKV-Spitzenverband und der AOK-Bundesverband hatten dagegen niedrigere Arbeitspreise gefordert. Weitgehend einig sind sich die unterschiedlichen Betroffenen in der Einschätzung, dass die im Referentenentwurf vorgesehenen Abrechnungsmodalitäten unpraktikabel sind.
Der VZA erklärt in seiner jüngsten Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), die Anhebung des Arbeitspreises sei dringend geboten, aber nicht ausreichend. Der Arbeitspreis sollte auch nicht nur für Produkte zur Anwendung in der Onkologie, sondern für alle Herstellungen unter Reinraumbedingungen gelten.
VZA fordert 130 Euro plus 3 Prozent
Zur Höhe des Arbeitspreises verweist der VZA auf ein bei der REFA eingeholtes Gutachten. Demnach seien 128,96 Euro für die Herstellung einer sterilen Zubereitung angemessen. Der VZA fordert daraufhin einen Arbeitspreis von 130 Euro. Mit Blick auf künftige Preissteigerungen und steigende Sicherheitsanforderungen sei auch ein Anpassungsmechanismus nötig. Der VZA betont, dass zufällige Ereignisse wie Verfall, Bruch, Lagerwertverluste oder die Weigerung von Kassen zur Abrechnung von Verwürfen im Arbeitspreis nicht berücksichtigt würden. Daher sei zusätzlich ein Handlingszuschlag von drei Prozent „dringend erforderlich und sachgerecht“. Ein prozentualer Zuschlag ist jedoch im Referentenentwurf überhaupt nicht vorgesehen.
Mit diesen Honorarforderungen weicht der VZA deutlich von den Stellungnahmen des GKV-Spitzenverbandes und des AOK-Bundesverbandes ab. Diese hatten deutlich geringere Arbeitspreise gefordert und dies teilweise mit dem 2HM-Gutachten begründet, in dem geringere Arbeitspreise ermittelt worden waren. Dabei wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass das 2HM-Gutachten pauschal für alle Fertig- und Rezepturarzneimittel einen 5-Prozent-Aufschlag für die Warenwirtschaft vorsieht.
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