Blick auf 2019

Was ändert sich für Apothekeninhaber im nächsten Jahr?

Berlin - 27.12.2018, 17:30 Uhr

Auch zum Jahresbeginn 2019 stehen für die Apotheker zahlreiche Änderungen an. Welche Neuerungen gibt es für Apothekeninhaber? (m / Foto: imago)

Auch zum Jahresbeginn 2019 stehen für die Apotheker zahlreiche Änderungen an. Welche Neuerungen gibt es für Apothekeninhaber? (m / Foto: imago)


Das Jahr 2018 nähert sich dem Ende und wie zu jedem Jahreswechsel stehen auch am 1. Januar 2019 zahlreiche, teilweise gesetzliche Neuregelungen an. Einige dieser Neuregelungen betreffen auch Apotheker. Man denke nur an die neue Hilfstaxe oder das neue Verpackungsgesetz. DAZ.online gibt einen Überblick darüber, was sich für Apothekeninhaber ändern wird. Die Änderungen für Apothekenangestellte folgen in einem zweiten Teil.

Hilfstaxe

Ab 1. Januar gelten neue marktgerechte Preise für die Taxierung von Stoffen und Gefäßen nach der Hilfstaxe. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich auf neue Anlagen 1 und 2 zur Hilfstaxe geeinigt, die DAV-Mitgliederversammlung stimmte kürzlich auch schon zu. Demnach sollen die vereinbarten Preise der Stoffe und Gefäße für Rezepturarzneimittel an die tatsächliche Marktsituation angepasst werden. Damit endet das jahrelange Warten auf eine Anpassung, die ursprünglich mindestens einmal jährlich stattfinden sollte. DAZ.online hat einige Preisunterschiede unter die Lupe genommen.

Verpackungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz. Auch die öffentlichen Apotheken – und zwar nicht nur die mit Versandhandelserlaubnis – müssen hier tätig werden. Sie müssen prüfen, ob ihre Lieferanten von Serviceverpackungen die notwendige Beteiligung an einem Entsorgungssystem übernehmen. Bei anderen Verpackungen, insbesondere Versandverpackungen, sind weitere Schritte nötig. Hier gibt es alle für Apotheker relevanten Änderungen im Verpackungsgesetz in der Übersicht.

Neuer Rahmenvertrag

Zwar nicht zum 1. Januar aber zum 1. Juli 2019 soll der neue Rahmenvertrag in Kraft treten. Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben sich nach jahrelangen, grundsätzlichen Verhandlungen auf einige wichtige Änderungen geeinigt, die den Apothekern den Arbeitsalltag erleichtern können. Beispielsweise soll es Änderungen bei der Abgabe von Import-Arzneimitteln geben und eine neue Definition von „Nicht-Lieferbarkeit“, damit in solchen Fällen Retaxationen schwerer möglich sein werden. Noch ist das Papier nicht finalisiert, DAZ.online hat aber einige der Punkte schon vorgestellt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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