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Aktuelle Zahlen
2019 wieder mehr Arzneimittel von der Zuzahlung befreit
Mit Beginn des neuen Jahres sind mehr Arzneimittel von der Zuzahlung befreit als zum Stichtag 1. Januar 2018. Das meldet die ABDA unter Berufung auf Zahlen des Portals „Aponet“. Die Zahl kann sich allerdings alle 14 Tage ändern. Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist unter www.aponet.de zu finden.
3.512 Arzneimittel in unterschiedlichen Packungsgrößen und Wirkstärken sind derzeit von der Zuzahlung befreit. Das sind 181 mehr als noch vor einem Jahr (Stichtag 1. Januar 2018). Seit 2006 können Kassen besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung durch die Patienten befreien. Besonders preisgünstig bedeutet, der Abgabepreis liegt 30 Prozent unter dem Festbetrag. Somit können sich durch Preisänderungen oder Absenkung der Festbeträge die Regeln für die Zuzahlung 14-tägig ändern.
Ende 2017 waren laut ABDA 25 Prozent der rabattierten
Rx-Arzneimittel zuzahlungsbefreit- oder zumindest ermäßigt. Im Jahr nach
Einführung der Rabattverträge waren es noch 60 Prozent, seitdem ist diese Quote
kontinuierlich gesunken. So waren zum
Beispiel direkt nach der Einführung der Rabattverträge bei der AOK alle
Rabattartikel ohne Zuzahlung. Der DAV kritisierte bereits vor
einiger Zeit, dass die Kassen ihre durch Rabattverträge erzielten Einsparungen
nicht an die Patienten weitergäben, indem sie ihre Versicherten von Zuzahlungen
entlasteten und damit die Akzeptanz für die Umstellung der Medikation auf
andere, günstigere Präparate erhöhten. In den Apotheken war laut Zahlen des DAP mit 15 Prozent die „falsche Zuzahlung“ der zweithäufigste Retaxgrund.
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Unabhängig davon können sich Patienten, deren Eigenanteil für Rezeptgebühren etc. die jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen übersteigt, von der Zuzahlung befreien lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Auf Aponet.de steht ein Rechner zur Verfügung mit dem die jährliche Belastungsgrenze ermittelt werden kann. Die Befreiung muss für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden.Darüber hinaus können Patienten bei manchen Kassen durch die Teil nahem an bestimmten Programmen, Zuzahlungen sparen. So müssen beispielsweise Teilnehmer am Hausarztprogramm der AOK Baden-Württemberg für viele Arzneimittel nicht zuzahlen.
Auch in der Diskussion um Rx-Boni und ein mögliches
Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel waren Zuzahlungen ein
Thema. Die Linke forderte 2017, die Zuzahlungen ganz abzuschaffen, um so die
durch ein Rx-Versandverbot entgangenen Einsparmöglichkeiten durch Rx-Boni
der EU-Versender auszugleichen. Anfang 2017 machte auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach einen Vorschlag zu dem Thema: Damals sagte er, dass das von der Union geforderte Rx-Versandverbot aus seiner Sicht möglich sei, wenn Patientenzuzahlungen in der Apotheke komplett entfielen.
1 Kommentar
Befreiung von der Zuzahlung
von Volker Schmitz am 07.01.2019 um 8:55 Uhr
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