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Regelungen im Nacht- und Notdienst
Welche Pflichten und Rechte haben Apotheker im Notdienst? (Teil 2)
In vielen Gesetzen und Verordnungen sind Bestimmungen enthalten, die den Nacht-und Notdienst von Apotheken betreffen. Aber welche Regelungen sind das genau?Im zweiten Teil unseres Artikels über die Notdienst-Regelungen geht es unter anderem um die Notdienstpauschale und die Notdienstgebühr.
§ 17 ApBetrO beschreibt die Substitution im Notdienst. Diese ist erlaubt, falls die Verschreibung nicht verfügbar ist und ein dringender Fall vorliegt. Das ausgewählte Arzneimittel muss dann identisch nach Anwendungsgebieten, Art und Menge der Wirkstoffe und ähnlich in Darreichungsform und Qualität sein.
Der Rahmenvertrag (§ 4 Abs. 3) regelt die Vorgehensweise, wenn ein Rabatt-Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar ist und ein „Dringender Fall“ (Akutversorgung, Notdienst) vorliegt. Die entsprechende Sonder-PZN ist auf dem Rezept aufzudrucken und zusätzlich ist auf der Verschreibung eine kurze Begründung anzugeben.
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Regelungen im Nacht- und Notdienst (Teil 1)
Welche Pflichten und Rechte haben Apotheker im Notdienst?
Im Apothekengesetz (§18) ist seit August 2013 mit dem Apotheken-Notdienst-Sicherstellungs-Gesetz (ANSG) der Nacht- und Notdienstfonds eingeführt worden, eine selbstständige Abteilung des Deutschen Apothekerverbandes. Dort geht es um die Förderung der notdienstleistenden Apotheken. Ländliche Apotheken haben teilweise 14-Tage am Stück Notdienst. Um solche Apotheken gezielt zu fördern, wo sich nachts auch nur selten ein Kunde hin „verirrt“, was wirtschaftlich also ein absolutes Minusgeschäft darstellt, wurde dieser Fonds eingeführt. Pro Notdienst bekommen alle Apotheken in Deutschland meistens zwischen 250 und 300 Euro. Im ersten Quartal 2018 lag dieser Betrag bei 291,71 Euro.
Das Geld aus diesem Fonds kommt aus Apotheken-Zuschlägen für Fertigarzneimittel nach § 3 der AMPreisV. Bei verschreibungspflichtigen Human-FAM für Menschen berechnet sich der Apotheken Verkaufspreis wie folgt: Listen-EK plus Festzuschlag von 3 Prozent plus 8,51 Euro. Davon sind 8,35 für das Fixhonorar der Apotheker vorgesehen. 16 Cent pro Packung wandern in den Nacht-und Notdienst. Aus diesem Grund ist der Betrag, den Apotheken für geleistete Notdienste bekommen, auch nicht immer gleich. Die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen in deutschen Apotheken betrug 2017 insgesamt 722.507.091.
8 Kommentare
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/01/07/welche-pflichten-und-rechte-haben-apotheker-im-notdienst-teil-2
von Mr JohnSon am 11.03.2019 um 23:58 Uhr
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fein differenzieren
von Marco Piroth am 08.01.2019 um 12:18 Uhr
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Notdienst
von Peter Kaiser am 07.01.2019 um 22:05 Uhr
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Notdienst
von Jürgen Weinberg am 07.01.2019 um 20:27 Uhr
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Wie sind Sie den drauf??
von Peter Bauer am 07.01.2019 um 17:49 Uhr
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AW: Wie sind Sie den drauf
von Lars P.Frohn am 07.01.2019 um 19:07 Uhr
AW: Notdienstgebühr
von Dr. Arnulf Diesel am 07.01.2019 um 19:21 Uhr
AW: fein differenzieren
von Marco Piroth am 08.01.2019 um 12:21 Uhr
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