Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml

CSU könnte Rx-Versandverbot aufgeben - wenn die ABDA es aufgibt

Traunstein/Berlin - 09.01.2019, 16:30 Uhr

Melanie Huml (CSU) will ihr weiteres Vorgehen bezüglich Jens Spahns Vorschlägen vom Votum der Apotheker abhängig machen.(Foto: imago)

Melanie Huml (CSU) will ihr weiteres Vorgehen bezüglich Jens Spahns Vorschlägen vom Votum der Apotheker abhängig machen.(Foto: imago)


Auf die CSU konnten die Apotheker sich verlassen: Seit der Erlaubnis des Rx-Versands durch die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und insbesondere nach dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 machte sie sich für ein erneutes Rx-Versandverbot stark. Nun deutet die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) an, dass sie ihr weiteres Vorgehen im Versandkonflikt vom Votum der Apotheker abhängig machen wird.

Die CSU war bislang eine wichtige Komponente im politischen Kampf für das Rx-Versandverbot: Die Partei aus Bayern initiierte nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung einen Antrag im Bundesrat zu dem Verbot, der dann auch beschlossen wurde. Bayerns Gesundheitsministerin Huml setzte sich auf Bundesebene und in den Medien auch danach vehement für einen Schutz der Apotheke vor Ort durch ein solches Verbot ein.

Doch zuletzt gab es Zweifel, ob die Partei noch dazu steht. Im Koalitionsvertrag der neuen bayerischen Landesregierung aus CSU und Freien Wählern werden die Apotheker nur recht oberflächlich erwähnt, das Rx-Versandverbot kommt gar nicht vor. Einen Paukenschlag setzte kürzlich die Staatsministerin Dorothee Bär (CSU). In einem Interview erklärte sie, dass „Besitzstandswahrer“, also Apotheker, mit dem Verbot lediglich die Politik mit ins Boot nehmen wollen. Wie aus CSU-Kreisen anschließend zu hören war, scheint Bär allerdings mit dieser Meinung in ihrer Partei allein zu stehen.  

CSU prüft Spahns Maßnahmenpaket

Auf Nachfrage der AZ teilte Huml mit, dass die CSU grundsätzlich weiterhin am Rx-Versandverbot festhält:  „Bayern setzt sich seit jeher für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken ein. Gerade persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung und Arzneimittelherstellung auch in Notfällen können nur öffentliche Apotheken leisten. Vor diesem Hintergrund hat sich Bayern auch nachdrücklich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingesetzt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass ein derartiges Verbot notwendig ist, um eine Gefährdung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung zu verhindern.“

Konkret auf die Eckpunkt von Bundesgesundheitsminister Spahn angesprochen, erklärte Huml, dass die CSU das Maßnahmenpaket prüfe. Das Ergebnis will man aber offensichtlich auch davon abhängig machen, welche Haltung die ABDA-Mitgliederversammlung am 17. Januar zu den Eckpunkten einnimmt. Huml betont: „Letztendlich bleibt es aber in der Zuständigkeit und Kompetenz der Apothekerschaft zu beurteilen, ob die Vorschläge von BM Spahn ihrer Auffassung nach geeignet sind, auf Dauer eine flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland sicherzustellen.“


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Votum der ABDA - Gegenwind für Spahn aus der CDU

von Dirk Krüger am 10.01.2019 um 14:49 Uhr

Ich habe gestern gemeinsam mit Kolleg*innen mit unserer MdB Melanie Bernstein (CDU) gesprochen. Ich kann nur jedem Kollegen / jeder Kollegin raten, ihr MdB anzusprechen. Diese sind unsere gewählten Repräsentanten im Bundestag, sie entscheiden, nicht Herr Spahn.
Der Super-GAU für uns war die Aufgabe der Position RX-Versandhandelsverbot wg. "Aussichtslosigkeit" durch "unsere" ABDA-Spitze. Es gibt kein anderes Mittel, die Gleichpreisigkeit zu erhalten. Aussichtlos, dieses Instrument in der Politik durchzusetzen, ist es keineswegs, siehe diverse Äußerungen von MdB´s , gerade auch in der CDU-Fraktion.
Und wenn die CSU sich nach dem Votum der ABDA richten will, dann kann es am 17. Januar nur einen Beschluss geben: Ablehnung der Almosen von Herrn Spahn, mit denen er uns ködern will. Sind Boni erst einmal freigegeben, in welcher willkürlich "gedeckelten" Höhe auch immer, ist die Gleichpreisigkeit dahin. Die Darlegung unserer Leistungen, die wir für 8,35 € erbringen, hat "meine" MdB jedenfalls beeindruckt. Und sie sieht die flächendeckende Versorgung durch Präsenzapotheken durch einen Dammbruch bei den Rx-Preisen äußerst gefährdet. Und dies will sie unbedingt verhindern. Ein Hinweis auf die Buchpreisbindung hilft übrigens auch!

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Status Quo ist rechtssicher!

von Brotlose Kunst am 09.01.2019 um 18:59 Uhr

Wir können nur verlieren mit Spahns Ideologie:
1.
Spahn will die Aufhebung der Gleichpreisigkeit im Gesetz zementieren. Daraus folgt: alle noch offenen Vorgänge der Justiz gegen Verletzungen der AMPreisV würden abgebrochen. Das EuGH-Urteil würde deutsches Recht verdrängen.
2.
Spahn will die AMPreisV den Sozialgerichten unterstellen.
De facto würde dann am Maßstab der GKV geurteilt werden.
3.
Die EU würde ermuntert werden zu weiteren Eingriffen in das nationale Gesundheitsrecht.

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Status Q ist besser

von Dr. Radman am 09.01.2019 um 17:04 Uhr

Eine deutliche Warnung an die ABDA.

Ich bin mir nicht sicher, ob es eine Chance auf RX-Versandverbot noch gibt, aber ich finde Status q im Moment besser als eine Verankerung des Boni im AM-Recht.

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AW: Status Q ist besser

von Dr. Radman am 09.01.2019 um 17:09 Uhr

Status Quo

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