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Apothekerkammer Rheinland-Pfalz
„Gleichpreisigkeit ist eine Conditio sine qua non“
Auch die Apothekerkammer Rheinland-Pfalz erteilt den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, zur Lösung des Versandhandelskonflikts Boni für EU-Versender zu deckeln, eine klare Absage. Die Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel sei eine „Conditio sine qua non“. Boni, Rabatte oder derartiges für verschreibungspflichtige Arzneimittel kämen nicht in Betracht, heißt es in einem Schreiben des Vorstands an die Delegierten.
Auch der Vorstand der Apothekerkammer Rheinland-Pfalz hat sich im Rahmen einer Sondersitzung Gedanken gemacht, wie man sich bei der ABDA-Mitgliederversammlung am 17. Januar zu dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellten Apothekenpaket positioniert. Am gestrigen Donnerstag wurden die Delegierten in einem Schreiben über das Ergebnis informiert. Darin heißt es, man habe sich seitens des Vorstandes auch sehr intensiv mit den Rückmeldungen zum Thema „BMG-Gesamtpaket“, die bei den Mitgliedern der Kammerversammlung angefragt worden waren, auseinandergesetzt. Diese Rückmeldungen hätten inhaltlich ein weites Spektrum abgedeckt. Jede eingegangene Stellungnahme bildete für die Diskussion und Meinungsbildung des Vorstandes eine wertvolle und sehr hilfreiche Grundlage. Die Frage, wie mit dem BMG-Gesamtpaket weiter verfahren werden soll, sei sehr intensiv und kontrovers diskutiert worden.
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Im Ergebnis kam man aber
zu dem Schluss, dass die Gleichpreisigkeit nicht zu verhandeln sei. Wörtlich
heißt es: „Die Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist eine
Conditio sine qua non. Boni, Rabatte oder derartiges für verschreibungspflichte
Arzneimittel, z.B. für Versandhändler, kommen für uns - unabhängig von einer „Wahrnehmbarkeit“
– nicht in Betracht.“ Mit dieser Position will die Apothekerkammer Rheinland-Pfalz kommende Woche in
die ABDA-Mitgliederversammlung gehen.
Weiter betont der Kammervorstand, dass das Rx-Versandverbot ein Mittel zum Zweck sei. Wenn das Ziel der Gleichpreisigkeit auch mit anderen Mitteln als einem Rx-Versandverbot zu erreichen sei, verschließe man sich einem Versandhandel zu gleichen Preisen nicht. Falls sich aber der Zustand vor dem EuGH-Urteil („Status Quo ante“) auf anderem Wege nicht erreichen lässt, ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den Augen des Vorstandes der Apothekerkammer Rheinland Pfalz, dem auch BAK-Präsident Andreas Kiefer angehört, das Mittel der Wahl.
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