Brandenburg

Lunapharm verliert Herstellungserlaubnis offenbar endgültig  

Berlin - 15.01.2019, 15:45 Uhr

Ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der sogenannten Lunapharm-Affäre verliert der Brandenburger Händler seine Herstellungserlaubnis – diesmal offenbar endgültig. (s / imago)

Ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der sogenannten Lunapharm-Affäre verliert der Brandenburger Händler seine Herstellungserlaubnis – diesmal offenbar endgültig. (s / imago)


Aus fürs Umpacken bei Lunapharm: Nach Informationen des Brandenburger Gesundheitsministeriums wurde dem Pharmahändler am heutigen Dienstag die Herstellungserlaubnis dauerhaft entzogen. Die Großhandelserlaubnis soll noch bis zum 6. Februar 2019 ruhen.

Der umstrittene Brandenburger Pharmahändler Lunapharm darf offenbar endgültig nicht mehr umpacken. So erklärte eine Sprecherin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) gegenüber DAZ.online am heutigen Dienstag: „Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) hat heute die Herstellungserlaubnis der Lunapharm Deutschland GmbH widerrufen und dem Unternehmen mit Sitz in Blankenfelde-Mahlow das Herstellen und Inverkehrbringen von Arzneimitteln untersagt.“

Großhandelserlaubnis ruht bis 6. Februar 2019

Seit im vergangenen Sommer der Skandal um Lunapharm ans Tageslicht kam, ordnete die Arzneimittelaufsicht wiederholt und jeweils auf unterschiedliche Zeiträume befristet, das Ruhenlassen der Herstellungs- und der Großhandelserlaubnis an. Die Großhandelserlaubnis ist laut Ministerium weiterhin befristet auf Eis gelegt. „Die Anordnung des Ruhens der Großhandelserlaubnis vom 6. August 2018 ist davon unberührt und gilt bis zum 6. Februar 2019.“ Bei der Herstellungserlaubnis dagegen sei die Frist am gestrigen Montag verstrichen.  

Der Nachrichtensender rbb und das ARD-Magazin-Kontraste zitierten am heutigen Morgen aus einem Bescheid, der Kontraste exklusiv vorliege: „Die Lunapharm Deutschland GmbH hat in quantitativer wie qualitativer Hinsicht kontinuierlich über einen langen Zeitraum und in schwerwiegender Weise gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben verstoßen."

Abweichend von den Informationen des Gesundheitsministeriums wird in der Berichterstattung der Bescheid nicht nur auf die Herstellungs-, sondern auch auf die Großhandelserlaubnis bezogen. Der Sprecher von Lunapharm, Klaus Kocks, dagegen erklärte gegenüber DAZ.online, dass ihm am heutigen Dienstagvormittag noch kein Bescheid vorgelegen habe. 



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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