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Hilfsmittelversorgung
Spahn will Rahmenverträge statt Ausschreibungen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits im Dezember angekündigt, Hilfsmittelausschreibungen gänzlich stoppen zu wollen – und zwar im Zuge des bereits auf den Weg gebrachten Terminservice- und Versorgungsgesetzes. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVmed) hält diesen Plan für den „richtigen Weg“. Bislang gibt es allerdings noch keinen von den Regierungsfraktionen beschlossenen Änderungsantrag, sondern nur eine Formulierungshilfe.
In der Hilfsmittelversorgung – unter anderem bei der Versorgung mit Inkontinenzprodukten – lief in den vergangenen Jahren nicht alles zum Besten. Die Produkte, die bei Ausschreibungen das Rennen machten, waren zwar sicher preiswert, ihre Qualität ließ oft zu wünschen übrig. Das wurde auch dem früheren Patientenbeauftragten der Bundesregierung, dem heutigen NRW-Gesundheitsminister Josef Laumann (CDU), in aller Deutlichkeit vor Augen geführt. Er forderte daraufhin Verbesserungen für die Patienten ein – und die Große Koalition reagierte. Sie brachte das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) auf den Weg, das im April 2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sollte dafür sorgen, dass bei Hilfsmittelausschreibungen künftig vor allem Qualitätskriterien zählen – und nicht vorrangig der Preis. Zudem sollte Patienten ermöglicht werden, immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen zu können, die laut Gesetz allesamt dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen müssen.
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Doch nun plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Ausschreibungsoption für Hilfsmittel abzuschaffen. Der Grund: Die neuen Vorgaben des HHVG, nach denen Qualitätsaspekte beim Abschluss der Verträge stärker zu berücksichtigen sind, haben offenbar nicht zu den gewünschten Verbesserungen geführt. Es habe sich vielmehr „gezeigt, dass die praktische Umsetzung des Gesetzes vielfach nicht den Zielen des Gesetzgebers entspricht“, heißt es in der Begründung einer Formulierungshilfe des BMG für einen entsprechenden Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Und weiter: „Zu dem erhofften Qualitätswettbewerb im Rahmen von Ausschreibungen ist es nicht gekommen. Angesichts der nach wie vor bestehenden Risiken durch Ausschreibungen für die Versorgungsqualität wird die Ausschreibungsoption in § 127 Absatz 1 SGB V aufgehoben“.
1 Kommentar
Als Ghostwriter des BMG folgender Vorschlag:
von A. Fischer am 16.01.2019 um 14:42 Uhr
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