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ABDA-Stellungnahme zum TSVG
Vorbestellung von Grippeimpfstoffen: Risiko müssen Krankenkassen tragen
Grippeimpfstoffrezepte im Sprechstundenbedarf sollen ein Jahr gelten und die Krankenkassen müssten das Risiko eines unerwarteten Rückgangs bei Influenzavakzinen tragen – unter anderem dies fordert die ABDA in ihrer Stellungnahme zum TSVG. Auch mit der pauschalen Vergütung der Apotheker mit einem Euro pro Impfdosis ist die Standesvertretung nicht einverstanden. Sie sieht die flächendeckende Versorgung mit Impfstoffen in Gefahr.
Stuttgart / Berlin – Erstellt am 17.01.2019, 09:15 Uhr

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Vorbestellung von Grippeimpfstoffen: Risiko müssen Krankenkassen tragen
Grippeimpfstoffrezepte im Sprechstundenbedarf sollen ein Jahr gelten und die Krankenkassen müssten das Risiko eines unerwarteten Rückgangs bei Influenzavakzinen tragen – unter anderem dies fordert die ABDA in ihrer Stellungnahme zum TSVG. Auch mit der pauschalen Vergütung der Apotheker mit einem Euro pro Impfdosis ist die Standesvertretung nicht einverstanden. Sie sieht die flächendeckende Versorgung mit Impfstoffen in Gefahr.
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Grippeimpfstoffrezepte im Sprechstundenbedarf sollen ein Jahr gelten und die Krankenkassen müssten das Risiko eines unerwarteten Rückgangs bei Influenzavakzinen tragen – unter anderem dies fordert die ABDA in ihrer Stellungnahme zum TSVG. Auch mit der pauschalen Vergütung der Apotheker mit einem Euro pro Impfdosis ist die Standesvertretung nicht einverstanden. Sie sieht die flächendeckende Versorgung mit Impfstoffen in Gefahr.
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