Deutschland galt über Jahre als das Hochpreisland für
Arzneimittel in Europa. Für patentgeschützte Arzneimittel konnten Hersteller
die Preise selbst frei bestimmen – gesetzliche Regulierungen gab es bis zum
Jahr 2011 nicht für sie. Doch 2011 trat das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz
(AMNOG) in Kraft, das 2012 die ersten Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel
brachte, die die frühe Nutzenbewertung durchlaufen haben.
Zwar gibt es nach wie vor Stimmen, die die Preise für die
sogenannten AMNOG-Arzneimittel in Deutschland für viel zu hoch halten. Dagegen
erklärt der Herstellerverband vfa schon seit geraumer Zeit, dass die Preise
sänken und mittlerweile im europäischen Mittelfeld beziehungsweise noch
darunter lägen. Schon im vergangenen Jahr wies der vfa auch darauf hin, dass das „niedrige
Preisniveau in Deutschland dafür gesorgt hat, dass sich inzwischen der
Parallelhandel völlig umgedreht hat“.
Der Trend hat sich 2018 fortgesetzt. Im vergangenen Jahr gab
es etwas mehr als 100 AMNOG-Präparate mit Deutschland als Herkunftsland, die
Parallelhändler bei der EMA angemeldet hatten, aber nur etwas über 50
Anmeldungen für Präparate, die Deutschland als Ziel hatten. Die Umkehr erfolgte 2013: Seit diesem Jahr gibt es mehr Anmeldungen für den Parallelexport aus als den Parallelimport nach Deutschland.
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