GSAV-Gesetzentwurf

Kein Biosimilar-Austausch durch Apotheker

Die Ärzte behalten voraussichtlich doch die Hoheit über die Verordnung von Biologicals. Während der GSAV-Referentenentwurf noch vorsah, dass Apotheker Biologicals wie Generika austauschen, schiebt der nun vorgelegte Gesetzentwurf dem einen Riegel vor. Jedenfalls vorerst, für drei Jahre. „Bis auf die GKV hat niemand für die Substitution gestimmt“, erklärte Prof. Wolf-Dieter Ludwig (AkdÄ) am heutigen Dienstag in Berlin.