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GSAV-Gesetzentwurf
Kein Biosimilar-Austausch durch Apotheker
Die Ärzte behalten voraussichtlich doch die Hoheit über die Verordnung von Biologicals. Während der GSAV-Referentenentwurf noch vorsah, dass Apotheker Biologicals wie Generika austauschen, schiebt der nun vorgelegte Gesetzentwurf dem einen Riegel vor. Jedenfalls vorerst, für drei Jahre. „Bis auf die GKV hat niemand für die Substitution gestimmt“, erklärte Prof. Wolf-Dieter Ludwig (AkdÄ) am heutigen Dienstag in Berlin.
Berlin – Erstellt am 22.01.2019, 16:10 Uhr

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Kein Biosimilar-Austausch durch Apotheker
Die Ärzte behalten voraussichtlich doch die Hoheit über die Verordnung von Biologicals. Während der GSAV-Referentenentwurf noch vorsah, dass Apotheker Biologicals wie Generika austauschen, schiebt der nun vorgelegte Gesetzentwurf dem einen Riegel vor. Jedenfalls vorerst, für drei Jahre. „Bis auf die GKV hat niemand für die Substitution gestimmt“, erklärte Prof. Wolf-Dieter Ludwig (AkdÄ) am heutigen Dienstag in Berlin.
Kein Biosimilar-Austausch durch Apotheker
Die Ärzte behalten voraussichtlich doch die Hoheit über die Verordnung von Biologicals. Während der GSAV-Referentenentwurf noch vorsah, dass Apotheker Biologicals wie Generika austauschen, schiebt der nun vorgelegte Gesetzentwurf dem einen Riegel vor. Jedenfalls vorerst, für drei Jahre. „Bis auf die GKV hat niemand für die Substitution gestimmt“, erklärte Prof. Wolf-Dieter Ludwig (AkdÄ) am heutigen Dienstag in Berlin.
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