GSAV-Gesetzentwurf

Spahn will Importförderklausel komplett streichen

Berlin - 22.01.2019, 14:35 Uhr

Müssen sich Arzneimittelimporteure auf ein Geschäft ohne gesetzliche Förderung einstellen? (j/Foto: VAD)

Müssen sich Arzneimittelimporteure auf ein Geschäft ohne gesetzliche Förderung einstellen? (j/Foto: VAD)


Die Importförderklausel könnte bald der Vergangenheit angehören. Der nun vorliegende Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht eine komplette Streichung von § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V vor – im Referentenentwurf war zunächst nur geplant, die 15-Euro-Grenze abzuschaffen.

Schon lange steht die Importförderklausel des § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der Kritik. Diese ist auch die Grundlage für die Regelung zur Importquote im Rahmenvertrag. Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Fälle, in denen gefälschte oder gestohlene Arzneimittel als Importe in den deutschen Markt gelangten. Besonders viel Aufmerksamkeit erlangte im vergangenen Sommer der sogenannte Lunapharm-Skandal: Der Brandenburger Pharmahändler soll unter anderem aus griechischen Kliniken gestohlene Ware illegal über eine griechische Apotheke bezogen und diese hierzulande als Importe in den Verkehr gebracht haben.

Nicht nur Apotheker, auch einige Kassenvertreter forderten daraufhin erneut die die Streichung der Importförderung: Die Regelung bringe ohnehin kaum noch Einsparungen, sei dafür hochbürokratisch und könne ein Einfallstor für Fälschungen sein. Das Brandenburger Gesundheitsministerium brachte zudem eine Bundesratsinitiative auf den Weg, um die Förderklausel abzuschaffen, die Ende des Jahres auch eine Mehrheit im Plenum der Länderkammer fand. 

Dennoch hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in seinem ersten Aufschlag für sein Gesetz, das die Arzneimittelversorgung sicherer machen soll, zunächst nur einen teilweisen Verzicht auf die Importförderung vorgesehen. Es sollte in § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V nur der Teil der 15/15-Regelung fallengelassen werden, nach der ein Abstand von mindestens 15 Euro zwischen inländischem Original und einem von der Apotheke bevorzugt abzugebenden Import-Medikament bestehen muss. Dass die Importe weiterhin 15 Prozent günstiger sein müssen, um auf die Importquote angerechnet zu werden, sollte nach den ursprünglichen Plänen hingegen so bleiben. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Spahn Importquote

von Alexander Zeitler am 22.01.2019 um 18:48 Uhr

Wieder mal nur heisse Luft vom Herrn Minister.
Der AOK Chef Dr. Hermann sagte schon vor langem, dass er darauf verzichten könne.
Dann soll sich der Herr Spahn mal kundig machen und wir vergessen die Quote einfach. Mach einfach nur Gschäfd und Dokumentations Aufwand

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Spahn Importquote

von Alexander Zeitler am 22.01.2019 um 18:47 Uhr

Wieder mal nur heisse Luft vom Herrn Minister.
Der AOK Chef Dr. Hermann sagte schon vor langem, dass er darauf verzichten könne.
Dann soll sich der Herr Spahn mal kundig machen und wir vergessen die Quote einfach. Mach einfach nur Gschäfd und Dokumentations Aufwand

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Was kommt nach Abschaffung der Quote?

von A. Grünebaum am 22.01.2019 um 16:43 Uhr

Dann werden auch weiterhin in den Arztpraxen aus Unkenntnis und Gleichgültigkeit Importe verordnet werden. Welcher Arzt (oder Arzthelferin) kennt schon den Namen des Originalherstellers und wen würde es interessieren? Da wird dann der scheinbar billigste "Hersteller" in der Spalte ausgesucht und mit PZN angedruckt. Solange keine Rabattverträge existieren, sowie keine preisgünstigen Alternativen am Markt und verfügbar sind, bleibt der Aufwand bei uns.

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Internetauftritt

von Dr Schweikert-wehner am 22.01.2019 um 15:06 Uhr

...und das steht noch nicht auf der Homepage des BMG...

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