Grenzüberschreitende Arzneimittelversorgung

Finnen können E-Rezepte in Estland einlösen

Berlin - 23.01.2019, 10:15 Uhr

Finnische Ärzte können elektronische Rezepte ausstellen, die Patienten seit dieser Woche in Estland in bestimmten Apotheken einlösen können. ( r / Foto: Rawf8 / stock.adobe.com)

Finnische Ärzte können elektronische Rezepte ausstellen, die Patienten seit dieser Woche in Estland in bestimmten Apotheken einlösen können. ( r / Foto: Rawf8 / stock.adobe.com)


Es ist ein Novum in der Europäischen Union: Erstmals können EU-Bürger eine ärztliche Verordnung in einem anderen EU-Mitgliedstaat einlösen. Konkret geht es um finnische Patienten, die Rezepte aus ihrem Heimatland seit dieser Woche auch in Apotheken in Estland einlösen können – das E-Rezept macht es möglich. Zehn weitere Länder sollen möglicherweise noch in diesem Jahr folgen, doch Deutschland ist so schnell nicht dabei. 

Während in Deutschland gerade erst die Vorbereitungen zur Konkretisierung des E-Rezepts beginnen, gibt es andernorts in Europa bereits einen grenzüberschreitenden Austausch von elektronischen Verordnungen. Wie die EU-Kommission am vergangenen Montag vermeldete, erhalten finnische Patienten ab sofort in Apotheken in Estland Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt in Finnland elektronisch verschrieben hat. Wie das funktioniert? Die teilnehmenden Apotheken im Aufenthaltsland können die elektronischen Verschreibungen über die neue digitale E-Health-Dienste-Infrastruktur einsehen – schriftliche Verordnungen müssen die Patienten nicht vorlegen. Die Regelung gilt für alle elektronischen Verschreibungen aus Finnland und für die estnischen Apotheken, die die Vereinbarung unterzeichnet haben.

„Wir müssen es den Menschen so einfach wie möglich machen, eine Behandlung oder Arzneimittel zu erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten“, erklärte Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt. Er hoffe, dass andere Länder dem Beispiel Finnlands und Estlands bald folgen.

Die Initiative ist Teil der EU-Strategie für digitale Gesundheitsversorgung und Pflege. Diese will die aufgeklärte Mitwirkung der Patienten verbessern, indem die Patienten Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten und die Kontinuität der Versorgung gewährleistet wird.

Austausch von E-Rezepten und Patientenkurzakten

Schon in der EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte aus dem Jahr 2011 ist angelegt, dass die Mitgliedstaaten Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel austauschen können. Konkret sollen zwei grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen nun schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden: elektronische Verschreibungen und Patientenkurzakten. Beide Leistungen werden durch die von der Europäischen Kommission finanzierte digitale E-Health-Dienste-Infrastruktur ermöglicht, die die nationalen E-Health-Dienste verbindet und über die Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können. Das eHealth-Netz (das Netz der eHealth-Behörden in der EU) hat kürzlich nicht nur grünes Licht für den Austausch elektronischer Verschreibungen zwischen Finnland und Estland gegeben, sondern auch für den Austausch von Patientenkurzakten zwischen Tschechien und Luxemburg. Die Kommission betont: Bei all dem werden die Datenschutzvorschriften strikt befolgt – Patienten müssen ihre Einwilligung erteilen, bevor die Dienste genutzt werden können.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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