Staatsanwaltschaft Cottbus

Ermittler starten mehrere Razzien bei Arzneimittel-Händlern

Berlin - 25.01.2019, 16:30 Uhr

Ermittler des LKA Brandenburg haben in Deutschland und anderen Ländern Durchsuchungen gestartet wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. (Foto: dpa)

Ermittler des LKA Brandenburg haben in Deutschland und anderen Ländern Durchsuchungen gestartet wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. (Foto: dpa)


Die Brandenburger Behörden sind erneut einem Handel mit gefälschten Krebsmedikamenten auf der Spur: Ermittler des Landeskriminalamts haben Wohnungen und Firmensitze in Baden-Württemberg, Ungarn und der Schweiz durchsucht, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Konkret geht es um die Fälschung von Verpackungen, Beipackzetteln und Blistern. Die Ermittler erklären sich die mutmaßlichen Verstöße auch durch die Importförderklausel sowie die Importquote.

Bekommt Brandenburg einen erneuten Arzneimittel-Skandal? Die Staatsanwaltschaft Cottbus und das Polizeipräsidium teilten am heutigen Freitag mit, dass man in dieser Woche unter der Beteiligung weiterer in- und ausländischer Behörden (beispielsweise die Schweizer Arzneimittelaufsicht) insgesamt sieben Objekte durchsucht habe, darunter Wohnungen, Pharmaunternehmen- und –händler sowie Apotheken und Versandlager.

Im Fokus der Ermittlungen stehe ein 43-jähriger deutscher Geschäftsführer eines Pharma-Großhändlers in Baden-Württemberg. Seit dem Frühjahr 2018 soll dieser gefälschte onkologische Arzneimittel in den Verkehr gebracht haben. Gefälscht wurden laut Polizei und Staatsanwaltschaft die Verpackung der Arzneimittel sowie die Beipackzettel und Blister. Anscheinend haben die Ermittler schon den Wirkstoffgehalt der Medikamente testen lassen. Denn in der Mitteilung heißt es: „In Bezug auf die Wirkstoffeigenschaften der Arzneimittel bestehen nach Auskunft des pharmazeutischen Unternehmens des Originalpräparats keine signifikanten Unterschiede zum Original, so dass unklar ist, ob diese auch gefälscht sind.“

Hintergrund: Importquote

Als eine Erklärung füt die mutmaßlich illegalen Machenschaften der Arzneimittelhändler sehen die Ermittler offenbar auch die gesetzlich festgeschriebene Importförderklausel sowie die zwischen Kassen und Apothekern vereinbarte Importquote. Denn in der Mitteilung heißt es: „Hintergrund dieses europaweiten Medikamentenhandels sind die Forderungen der Krankenkassen an die Großhändler zur Kostensenkung auch Medikamente anzukaufen, die für Märkte in anderen europäischen Staaten bestimmt waren. Die Preispannen betragen in verschiedenen Ländern der Europäischen Gemeinschaft bis zu 100 Prozent.“

Nach der Lunapharm-Affäre war die Brandenburger Arzneimittelaufsicht zuletzt stark in die Kritik geraten. Ein Vorwurf: Die Behörde habe trotz ausreichender Hinweise auf multiple Vergehen viel zu spät gehandelt. Die Ermittler dieses neuen Verfahrens weisen nun aber ausdrücklich darauf hin, dass die Behörde in diesem Fall schnell und aufmerksam reagiert habe. Denn:  Der „Sachverhalt der Manipulation“ sei einem Brandenburger Großhändler „im Zuge der Wareneingangskontrolle“  erstmals aufgefallen. Dieser habe dann die Brandenburger Arzneimittelaufsichtsbehörde informiert, welche wiederum „umgehend gefahrenabwehrrechtliche Überprüfungen veranlasst und im   Ergebnis den Vertrieb des Arzneimittels dieser Charge in Deutschland und in Europa insgesamt gestoppt“ habe.

Bisher keine Gesundheitsgefährdung festgestellt

Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden auch justizielle Rechtshilfeersuchen im Ausland gestellt. Unter Begleitung von Brandenburger LKA-Ermittlern seien so Personen in der Schweiz und in Ungarn vernommen worden. Die Ermittlungen dauern weiter an, über den derzeitigen Stand wollten die Ermittler nichts sagen. Bislang sei aber keine konkrete Gesundheitsgefährdung für Brandenburger Patienten festgestellt worden.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Importförderungsklausel

von Bernd Küsgens am 26.01.2019 um 10:38 Uhr

Und wenn die Abschaffung der Importförderungsklausel im Bundesrat zur Abstimmung steht, dann wird das Saarland dagegen sein. Das zeigt wie in diesem Bundesland die Politik mit E.Kohl verbandelt ist. Die Banane lässt grüßen

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Importförderklausel

von Markus Kerckhoff am 25.01.2019 um 21:18 Uhr

Das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V ist die eigentliche Ursache der Importförderklausel. Es schränkt in seiner aktuellen Fassung die Berufsfreiheit des Apothekers ein und behindert ihn in seinem Versorgungsauftrag.

Arzneimittelsicherheit als Wert, darf nicht davon abhängig sein, dass der Apotheker in seinem gesetzlichen Versorgungsauftrag es sich "leisten kann" gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen, die offensichtlich eine Gefährdung der zu versorgenden Bevölkerung bedeuten. Die Verantwortung kann der Apotheker an dieser Stelle auch nicht abgegeben. Insgesamt bringt die Importförderklausel den Apotheker in einen moralischen Notstand. Wirtschaftliche Überlegung versus Arzneimittelsicherheit.
Die eingesetzte Task Force im Land Brandenburg hat in ihrem Abschlussbericht zu „Lunapharm“ nicht nur erhebliche organisatorische Mängel in der eigenen behördlichen Arzneimittelüberwachung dokumentiert sondern auch den Bundesratsantrag zur Abschaffung der Importförderklausel begründet, der im Bundesrat erfolgreich beschieden wurde und der Bundesregierung zur Entscheidung vorliegt.
Die Bundesregierung und ihre Mitglieder sind nun in der Verantwortung im Sinne der Arzneimittelsicherheit und gemäß ihrer Verpflichtung "Schaden vom deutschen Volke abzuhalten" dem Zauber ein Ende zu bereiten.
Wir sollten Sie darin bestärken.

Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz zählt in ihrem Jahresbericht 2016 insgesamt 1.612 Betriebe mit Herstellungs- und/oder Einfuhrerlaubnis für Human Arzneimittel nach § 13 und/oder § 72 AMG. Eine weitergehende Differenzierung ist leider nicht möglich und somit keine verbindliche Aussage über die tatsächliche Anzahl der Betriebe, die Arzneimittel importieren. Wahrscheinlich sind es aber mehrere Hundert Betriebe im Bundesgebiet.
Dem gegenüber steht eine Arzneimittelaufsicht aus 37 Behörden in 16 Bundesländern die erkennbar personell unterbesetzt ist und ihren Aufgaben zunehmend nicht gerecht werden kann.
Eine bittere Realität die verantwortungsvolles Handel erfordert.

Es bleibt zu hoffen, dass die Politik diesen Sachverhalt endlich adäquat berücksichtigt und die derzeit eingeschränkte Arzneimittelsicherheit wieder hergestellt.

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