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Staatsanwaltschaft Cottbus
Ermittler starten mehrere Razzien bei Arzneimittel-Händlern
Die Brandenburger Behörden sind erneut einem Handel mit gefälschten Krebsmedikamenten auf der Spur: Ermittler des Landeskriminalamts haben Wohnungen und Firmensitze in Baden-Württemberg, Ungarn und der Schweiz durchsucht, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Konkret geht es um die Fälschung von Verpackungen, Beipackzetteln und Blistern. Die Ermittler erklären sich die mutmaßlichen Verstöße auch durch die Importförderklausel sowie die Importquote.
Bekommt Brandenburg einen erneuten Arzneimittel-Skandal? Die Staatsanwaltschaft Cottbus und das Polizeipräsidium teilten am heutigen Freitag mit, dass man in dieser Woche unter der Beteiligung weiterer in- und ausländischer Behörden (beispielsweise die Schweizer Arzneimittelaufsicht) insgesamt sieben Objekte durchsucht habe, darunter Wohnungen, Pharmaunternehmen- und –händler sowie Apotheken und Versandlager.
Im Fokus der Ermittlungen stehe ein 43-jähriger deutscher Geschäftsführer eines Pharma-Großhändlers in Baden-Württemberg. Seit dem Frühjahr 2018 soll dieser gefälschte onkologische Arzneimittel in den Verkehr gebracht haben. Gefälscht wurden laut Polizei und Staatsanwaltschaft die Verpackung der Arzneimittel sowie die Beipackzettel und Blister. Anscheinend haben die Ermittler schon den Wirkstoffgehalt der Medikamente testen lassen. Denn in der Mitteilung heißt es: „In Bezug auf die Wirkstoffeigenschaften der Arzneimittel bestehen nach Auskunft des pharmazeutischen Unternehmens des Originalpräparats keine signifikanten Unterschiede zum Original, so dass unklar ist, ob diese auch gefälscht sind.“
Hintergrund: Importquote
Als eine Erklärung füt die mutmaßlich illegalen Machenschaften der Arzneimittelhändler sehen die Ermittler offenbar auch die gesetzlich festgeschriebene Importförderklausel sowie die zwischen Kassen und Apothekern vereinbarte Importquote. Denn in der Mitteilung heißt es: „Hintergrund dieses europaweiten Medikamentenhandels sind die Forderungen der Krankenkassen an die Großhändler zur Kostensenkung auch Medikamente anzukaufen, die für Märkte in anderen europäischen Staaten bestimmt waren. Die Preispannen betragen in verschiedenen Ländern der Europäischen Gemeinschaft bis zu 100 Prozent.“
Nach der Lunapharm-Affäre war die Brandenburger Arzneimittelaufsicht zuletzt stark in die Kritik geraten. Ein Vorwurf: Die Behörde habe trotz ausreichender Hinweise auf multiple Vergehen viel zu spät gehandelt. Die Ermittler dieses neuen Verfahrens weisen nun aber ausdrücklich darauf hin, dass die Behörde in diesem Fall schnell und aufmerksam reagiert habe. Denn: Der „Sachverhalt der Manipulation“ sei einem Brandenburger Großhändler „im Zuge der Wareneingangskontrolle“ erstmals aufgefallen. Dieser habe dann die Brandenburger Arzneimittelaufsichtsbehörde informiert, welche wiederum „umgehend gefahrenabwehrrechtliche Überprüfungen veranlasst und im Ergebnis den Vertrieb des Arzneimittels dieser Charge in Deutschland und in Europa insgesamt gestoppt“ habe.
Bisher keine Gesundheitsgefährdung festgestellt
Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden auch justizielle Rechtshilfeersuchen im Ausland gestellt. Unter Begleitung von Brandenburger LKA-Ermittlern seien so Personen in der Schweiz und in Ungarn vernommen worden. Die Ermittlungen dauern weiter an, über den derzeitigen Stand wollten die Ermittler nichts sagen. Bislang sei aber keine konkrete Gesundheitsgefährdung für Brandenburger Patienten festgestellt worden.
2 Kommentare
Importförderungsklausel
von Bernd Küsgens am 26.01.2019 um 10:38 Uhr
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Importförderklausel
von Markus Kerckhoff am 25.01.2019 um 21:18 Uhr
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