Wegen Rechtsstreit

Sanofi muss Vertrieb von Mucosolvan® Phyto Complete stoppen

Berlin - 25.01.2019, 18:05 Uhr

Rote Karte für den Hustensirup Mucosolvan Phyto Complete. Das Medizinprodukt darf wegen einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verkauft werden. ( r / Foto: Kaufpark Apotheke)

Rote Karte für den Hustensirup Mucosolvan Phyto Complete. Das Medizinprodukt darf wegen einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verkauft werden. ( r / Foto: Kaufpark Apotheke)


Wenige Monate nach dem Launch ist es erstmal vorbei: Hersteller Sanofi erhält für Mucosolvan® Phyto Complete eine einstweilige Verfügung und muss den Vertrieb einstellen. Der Hustensirup war als Medizinprodukt im Handel und enthielt Thymian und Spitzwegerich, die für ihre therapeutische Wirkung bei Husten bekannt sind.

Mitten in der Erkältungssaison muss der neue Hustensirup Mucosolvan® Phyto Complete wieder aus dem Regal. Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung, teilte Hersteller Sanofi in einem Schreiben an Apotheken mit: „Sanofi wurde im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Antrag eines Wettbewerbsverbandes bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung untersagt, Mucosolvan Phyto Complete in den Verkehr zu bringen.“ Für die Apotheken bedeutet dies, dass sie das Sanofi-Produkt nicht mehr bewerben oder verkaufen dürfen.

Wurde die falsche Produktkategorie gewählt?

Mucosolvan® Phyto Complete wurde im Herbst des vergangenen Jahres eingeführt und ist ein Medizinprodukt. Bei dieser Produktkategorie steht eigentlich die physikalische Wirkung im Vordergrund. Der Hustensirup von Sanofi enthält neben Honig allerdings auch Pflanzenextrakte, die aus der Phytotherapie bei Husten bekannt sind, nämlich Thymian und Spitzwegerich. 

Könnte eine zu große Ähnlichkeit zum Arzneimittel status eine Rolle bei der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung gespielt haben? Beim Hersteller hält man sich über die Hintergründe des Rechtsstreits bedeckt. „Wir bitten darüber hinaus um Verständnis, dass wir während laufender Rechtsstreitigkeiten keine weiteren Informationen herausgeben möchten. Über den Ausgang dieser Streitigkeit sowie über weitere Aktivitäten des agierenden Wettbewerbsverbandes gegenüber anderen Handelsstufen und Akteuren möchten wir nicht spekulieren“, hieß es auf Nachfrage von DAZ.online bei dem Unternehmen.

MucoDual® 2in1 nicht betroffen

Das Schreiben von Sanofi an die Apotheken klingt so, als wäre das letzte Wort noch nicht gesprochen: „In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Sanofi aufgrund der rechtlichen Besonderheiten der Verfahren für einstweiligen Rechtsschutz bisher keine Gelegenheit hatte, eigene Argumente fundiert vorzubringen.“ Und weiter: „Wir werden Sie in absehbarer Zeit über das weitere Vorgehen informieren.“

Sanofi hatte zu Beginn der Erkältungssaison 2018 auch noch ein weiteres Medizinprodukt gegen Husten eingeführt – MucoDual® 2in1, das Eibisch und Honig enthält. Hier ist die physikalische Hauptwirkung aufgrund der enthaltenen Schleimdroge Eibisch offensichtlicher. Das Präparat scheint von den wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen auch bislang nicht betroffen zu sein.


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.