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Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher
„Datenklau“-Verfahren: Land in Sicht am Landgericht?
Seit Monaten verstreichen die Verhandlungstermine beim sogenannten Datenklau-Prozess ohne inhaltliche Fortschritte. Auch der heutige 35. Verhandlungstag am Berliner Landgericht drehte sich überwiegend um Formalitäten. Doch zum Abschluss gab der Vorsitzende Richter den Hinweis, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf vorbereiten sollen, am 5. März ihre Plädoyers vorzutragen.
Seit mehr als einem Jahr wird am Berliner Landgericht der sogenannte Datenklau-Prozess verhandelt. Den Angeklagten, Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und IT-Experte Christoph H., wird vorgeworfen, gemeinsam Daten aus dem BMG ausgespäht zu haben. Seit einigen Monaten macht der Prozess kaum Fortschritte. Die Gerichtstermine drehten sich überwiegend um Anträge der Verteidigung, welche die Kammer versucht, sukzessive abzuarbeiten.
So war es auch am heutigen 35. Verhandlungstag, an dem der Vorsitzende Richter auf Antrag des Bellartz-Anwalts Carsten Wegener eine E-Mail der Landesbank Berlin AG vom 9. Mail 2018 vorlas. Aus dem Schreiben der Bank ging hervor, dass nicht nachvollzogen werden könne, in welcher Stückelung der Angeklagte Bellartz Bargeld vom Bankautomaten abgehoben hatte.
Auswertung der Datenträger bis Mitte Februar
Was die Untersuchung eines weiteren Datenträgers durch das Landeskriminalamt (LKA) betrifft, hatte die Kammer eine neue Information für die Prozessbeteiligten. Und zwar könne die vom Gericht beantragte Überprüfung bis zum 14. Februar von polizeilicher Seite abgeschlossen sein. Damit könnten die Ergebnisse für den kommenden Verhandlungstermin vom 15. Februar zur Verfügung stehen. Bei der Analyse der Datenträger geht es um einen Anklagepunkt, der ausschließlich Christoph H. betrifft. Zuletzt hieß es noch, dass das LKA die Überprüfung erst im April abschließen könne. Die neue Zeitschiene, sofern sie eingehalten wird, ist daher ein Fortschritt.
Unter Vorbehalt: Plädoyers am 5. März
Zum Schluss der Verhandlung gab der Vorsitzende Richter noch
den Hinweis, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf vorbereiten
sollten, ihre Plädoyers am übernächsten Verhandlungstermin am 5. März vorzutragen.
Der Vorsitzende Richter formulierte dies allerdings unter Vorbehalt. Sollten
sich aus der Analyse der Datenträger unerwartete neue Erkenntnisse ergeben, kann es auch anders aussehen. Weitere Termine sind bis Anfang April angesetzt.
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