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7-Tage-Frist für den pharmazeutischen
Unternehmer
Securpharm: Was ist bei einer Fehlermeldung zu tun?
Noch acht
Tage verbleiben, bis die EU-Richtlinie zum Fälschungsschutz EU-weit umzusetzen
ist. Auch wenn in den ersten Wochen noch gar keine verifizierungspflichtigen
Arzneimittel im Umlauf sein werden – früher oder später wird jede Apotheke vor
einer Echtheitsprüfung mit negativem Ergebnis stehen. Fest steht jetzt: Der
pharmazeutische Unternehmer hat dann sieben Tage Zeit, die Fehlermeldung zu untersuchen.
Erst wenn sich der Fälschungsverdacht in dieser Zeit nicht ausräumen lässt, trifft
auch die Apotheke eine Meldepflicht.
Berlin – 01.02.2019, 16:45 Uhr

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Securpharm: Was ist bei einer Fehlermeldung zu tun?
Noch acht
Tage verbleiben, bis die EU-Richtlinie zum Fälschungsschutz EU-weit umzusetzen
ist. Auch wenn in den ersten Wochen noch gar keine verifizierungspflichtigen
Arzneimittel im Umlauf sein werden – früher oder später wird jede Apotheke vor
einer Echtheitsprüfung mit negativem Ergebnis stehen. Fest steht jetzt: Der
pharmazeutische Unternehmer hat dann sieben Tage Zeit, die Fehlermeldung zu untersuchen.
Erst wenn sich der Fälschungsverdacht in dieser Zeit nicht ausräumen lässt, trifft
auch die Apotheke eine Meldepflicht.
Securpharm: Was ist bei einer Fehlermeldung zu tun?
Noch acht
Tage verbleiben, bis die EU-Richtlinie zum Fälschungsschutz EU-weit umzusetzen
ist. Auch wenn in den ersten Wochen noch gar keine verifizierungspflichtigen
Arzneimittel im Umlauf sein werden – früher oder später wird jede Apotheke vor
einer Echtheitsprüfung mit negativem Ergebnis stehen. Fest steht jetzt: Der
pharmazeutische Unternehmer hat dann sieben Tage Zeit, die Fehlermeldung zu untersuchen.
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