7-Tage-Frist für den pharmazeutischen Unternehmer

Securpharm: Was ist bei einer Fehlermeldung zu tun?

Noch acht Tage verbleiben, bis die EU-Richtlinie zum Fälschungsschutz EU-weit umzusetzen ist. Auch wenn in den ersten Wochen noch gar keine verifizierungspflichtigen Arzneimittel im Umlauf sein werden – früher oder später wird jede Apotheke vor einer Echtheitsprüfung mit negativem Ergebnis stehen. Fest steht jetzt: Der pharmazeutische Unternehmer hat dann sieben Tage Zeit, die Fehlermeldung zu untersuchen. Erst wenn sich der Fälschungsverdacht in dieser Zeit nicht ausräumen lässt, trifft auch die Apotheke eine Meldepflicht.