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Nitrosamin-Verunreinigungen
Sartane: Risikobewertungsverfahren ist abgeschlossen
Pharmazeutische
Unternehmer müssen zukünftig das Vorhandensein von NDMA- oder
NDEA-Verunreinigungen in Sartanen ausschließen
können. Allerdings erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren. So lange
haben sie Zeit, die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Zudem sollen
auch andere nitrosaminhaltige Verunreinigungen in Arzneimitteln weiter untersucht
werden, kündigte die EMA in einer Pressemitteilung vergangenen Freitag an.
Stuttgart – 04.02.2019, 15:45 Uhr

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Sartane: Risikobewertungsverfahren ist abgeschlossen
Pharmazeutische
Unternehmer müssen zukünftig das Vorhandensein von NDMA- oder
NDEA-Verunreinigungen in Sartanen ausschließen
können. Allerdings erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren. So lange
haben sie Zeit, die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Zudem sollen
auch andere nitrosaminhaltige Verunreinigungen in Arzneimitteln weiter untersucht
werden, kündigte die EMA in einer Pressemitteilung vergangenen Freitag an.
Sartane: Risikobewertungsverfahren ist abgeschlossen
Pharmazeutische
Unternehmer müssen zukünftig das Vorhandensein von NDMA- oder
NDEA-Verunreinigungen in Sartanen ausschließen
können. Allerdings erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren. So lange
haben sie Zeit, die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Zudem sollen
auch andere nitrosaminhaltige Verunreinigungen in Arzneimitteln weiter untersucht
werden, kündigte die EMA in einer Pressemitteilung vergangenen Freitag an.
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