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Gesetzentwurf aus dem Justizministerium
Bundeskabinett befasst sich mit Schwangerschaftsabbruch und Verhütung
Krankenkassen sollen künftig für Versicherte bis zu ihrem 22.
Geburtstag die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel übernehmen.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch
beschlossen hat. Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Lockerung des bisherigen
Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vorgesehen.
Berlin – Erstellt am 06.02.2019, 13:05 Uhr

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Bundeskabinett befasst sich mit Schwangerschaftsabbruch und Verhütung
Krankenkassen sollen künftig für Versicherte bis zu ihrem 22.
Geburtstag die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel übernehmen.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch
beschlossen hat. Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Lockerung des bisherigen
Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vorgesehen.
Bundeskabinett befasst sich mit Schwangerschaftsabbruch und Verhütung
Krankenkassen sollen künftig für Versicherte bis zu ihrem 22.
Geburtstag die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel übernehmen.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch
beschlossen hat. Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Lockerung des bisherigen
Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vorgesehen.
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