Gesetzentwurf aus dem Justizministerium

Bundeskabinett befasst sich mit Schwangerschaftsabbruch und Verhütung

Krankenkassen sollen künftig für Versicherte bis zu ihrem 22. Geburtstag die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel übernehmen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Lockerung des bisherigen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vorgesehen.