Securpharm informiert

So kommen Apotheken durch die Securpharm-Anlaufphase

Berlin - 07.02.2019, 09:30 Uhr

Gibt es einen Data Matrix Code oder nicht? Apotheken müssen nun genau hinschauen. (m / Foto: rh2010 / stock.adobe.com)

Gibt es einen Data Matrix Code oder nicht? Apotheken müssen nun genau hinschauen. (m / Foto: rh2010 / stock.adobe.com)


Besser spät als nie: Securpharm e.V. hat zwei Tage vor dem Start des EU-Fälschungsschutz-Systems neue Handlungsempfehlungen für Apotheken veröffentlicht. Schritt für Schritt wird erläutert, wie in der Anlaufphase des neuen Systems die Prüfung des individuellen Erkennungsmerkmals und des Erstöffnungsschutzes erfolgen sollte. Zudem wird anhand von Fotografien gezeigt, wie die neuen Sicherheitsmerkmale aussehen.

In den vergangenen Wochen zeichnete sich ab, dass viele Apotheken noch besorgt sind, wie sie ihre neuen Pflichten ab dem 9. Februar erfüllen können. Ab diesem Tag müssen sie jede Rx-Arzneimittelpackung vor der Abgabe an den Kunden auf ihre Echtheit überprüfen und sie aus dem System ausbuchen. Eine Herausforderung ist gerade in der Anfangsphase der richtige Umgang mit Bestandsware und ihre Unterscheidung von tatsächlich verifizierungspflichtigen Packungen. Es ist das Schicksal der Apotheker, dass sie am Schluss eines Ende-zu-Ende-Verifikationssystems stehen. Wenn irgendwo vom Hersteller bis zu ihnen ein Fehler geschehen ist, schlägt er in der Apotheke auf. 
Dass gerade in der Anfangsphase noch nicht jeder Scan eines Data-Matrix-Codes – so er überhaupt vorhanden ist – funktionieren wird, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Und so gilt es nun auch, die Sache pragmatisch anzugehen. Die Apotheke kann sich kaum erlauben, wegen offensichtlich falscher Alarmmeldungen des Systems massenhaft Arzneimittel in Quarantäne zu nehmen. Doch konkrete Handlungsempfehlungen für die Startphase gab es bislang nicht. Die ABDA wies zuletzt sämtliche Anfragen, wie Apotheker sich verhalten sollten, zurück und verwies darauf, dass es noch eine Information gebe werde.

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Und nun ist diese Handlungsempfehlung da – wie von Securpharm-Geschäftsführer Martin Bergen bereits in einem Schreiben angekündigt. Sie kommt kurz vor knapp – die Abstimmung war offenbar nicht ganz einfach. Doch jetzt finden sich auf der Securpharm-Webseite „Handlungsoptionen für Apotheken in der Anlaufphase“. Anhand eines Entscheidungsbaums wird erläutert, wie genau die Prüfung des Erkennungsmerkmals zu erfolgen hat – und wie im Konfliktfall zu verfahren ist. Das Gleiche gilt für die Prüfung des Erstöffnungsschutzes.

Zudem gibt es ein Dokument „Hinweise zum Data Matrix Code und zum Erstöffnungsschutz“, eine bebilderte Präsentation, die zeigt, wohin der Blick zu lenken ist, um die Sicherheitsmerkmale zu checken. Hier findet sich auch nochmal der Hinweis: „Solange der Data Matrix Code fehlt und/oder es sich zweifelsfrei um Bestandsware handelt, kann weiterhin der PZN (Code39) gescannt werden! Das Warenwirtschaftssystem führt dann ggf. eine Bestandswarenprüfung durch.“

Hier kommen Sie zur Securpharm-Webseite mit den neuen Handlungsoptionen für Apotheker.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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