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Securpharm informiert
So kommen Apotheken durch die Securpharm-Anlaufphase
Besser spät als nie: Securpharm e.V. hat zwei Tage vor dem Start des EU-Fälschungsschutz-Systems neue Handlungsempfehlungen für Apotheken
veröffentlicht. Schritt für Schritt wird erläutert, wie in der Anlaufphase des
neuen Systems die Prüfung des individuellen Erkennungsmerkmals und des
Erstöffnungsschutzes erfolgen sollte. Zudem wird anhand von Fotografien gezeigt, wie die neuen Sicherheitsmerkmale aussehen.
In den vergangenen Wochen zeichnete sich ab, dass viele
Apotheken noch besorgt sind, wie sie ihre neuen Pflichten ab dem 9. Februar
erfüllen können. Ab diesem Tag müssen sie jede Rx-Arzneimittelpackung vor der
Abgabe an den Kunden auf ihre Echtheit überprüfen und sie aus dem System
ausbuchen. Eine Herausforderung ist gerade in der Anfangsphase der richtige
Umgang mit Bestandsware und ihre Unterscheidung von tatsächlich verifizierungspflichtigen
Packungen. Es ist das Schicksal der Apotheker, dass sie am Schluss eines
Ende-zu-Ende-Verifikationssystems stehen. Wenn irgendwo vom Hersteller bis zu
ihnen ein Fehler geschehen ist, schlägt er in der Apotheke auf.
Dass gerade in der
Anfangsphase noch nicht jeder Scan eines Data-Matrix-Codes – so er überhaupt
vorhanden ist – funktionieren wird, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Und
so gilt es nun auch, die Sache pragmatisch anzugehen. Die Apotheke kann sich
kaum erlauben, wegen offensichtlich falscher Alarmmeldungen des Systems
massenhaft Arzneimittel in Quarantäne zu nehmen. Doch konkrete
Handlungsempfehlungen für die Startphase gab es bislang nicht. Die ABDA wies zuletzt
sämtliche Anfragen, wie Apotheker sich verhalten sollten, zurück und verwies
darauf, dass es noch eine Information gebe werde.
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Und nun ist diese Handlungsempfehlung da – wie von Securpharm-Geschäftsführer Martin Bergen bereits in einem Schreiben angekündigt. Sie kommt kurz vor knapp – die Abstimmung war offenbar nicht ganz einfach. Doch jetzt finden sich auf der Securpharm-Webseite „Handlungsoptionen für Apotheken in der Anlaufphase“. Anhand eines Entscheidungsbaums wird erläutert, wie genau die Prüfung des Erkennungsmerkmals zu erfolgen hat – und wie im Konfliktfall zu verfahren ist. Das Gleiche gilt für die Prüfung des Erstöffnungsschutzes.
Zudem gibt es ein Dokument „Hinweise zum Data Matrix Code und zum Erstöffnungsschutz“, eine bebilderte Präsentation, die zeigt, wohin der Blick zu lenken ist, um die Sicherheitsmerkmale zu checken. Hier findet sich auch nochmal der Hinweis: „Solange der Data Matrix Code fehlt und/oder es sich zweifelsfrei um Bestandsware handelt, kann weiterhin der PZN (Code39) gescannt werden! Das Warenwirtschaftssystem führt dann ggf. eine Bestandswarenprüfung durch.“
Hier kommen Sie zur Securpharm-Webseite mit den neuen Handlungsoptionen für Apotheker.
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