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Stellungnahme zum TSVG-Änderungsantrag
DAV warnt vor Übernahme der Gematik durch das BMG
Die Übernahmepläne für die Gematik seitens der Bundesregierung stoßen bei den Apothekern auf Kritik. Es bestehe keine Notwendigkeit, dass der Staat in das funktionierende System der Selbstverwaltung eingreife, erklärt der Deutsche Apothekerverband in seiner aktuellen Stellungnahme zum TSVG-Regierungsentwurf. Laut einem Änderungsantrag der Großen Koalition soll das Bundesgesundheitsministerium 51 Prozent der Gesellschafteranteile bei der Gematik und damit die Entscheidungsgewalt übernehmen.
In dieser Angelegenheit sind sich Apotheker, Kassen und Ärzte einig: Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Gematik quasi kapern will, ist ein Übergriff ohne Not. In einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Gesellschaft zu 51 Prozent übernimmt. Für die Beschlussfassung soll eine einfache Mehrheit genügen, weshalb diese Reformpläne einer Machtübernahme gleich kommen.
DAV: Eingriff in ein funktionierendes System
Nachdem die Pläne bereits beim GKV-Spitzenverband und der Bundesärztekammer auf Ablehnung gestoßen sind, bezog der Deutsche Apothekerverband (DAV) am gestrigen Donnerstag ebenfalls Stellung: „Die nach den Änderungsanträgen vorgesehene Änderung des Gesellschaftervertrages der Gesellschaft für Telematik greift weitreichend in die Selbstverwaltung ein und sollte deshalb nochmals überprüft werden.“
Für den DAV stellen Spahns Reformpläne einen Eingriff des Staates in das „funktionierende System der Selbstverwaltung“ dar. Dafür bestehe keine Notwendigkeit. Denn die derzeitige Gematik-Struktur stelle sicher, dass der Ausbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung digitaler Anwendungen nach fachlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Kriterien erfolgen.
Die dazu erforderlichen Entscheidungen würden in der Gesellschaft bereits jetzt konsequent getroffen und das bestehende Schlichtungsverfahren gewährleiste dies auch bei strittigen Punkten. „Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Maßnahmen zur Einführung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur dokumentiert dies nachweislich“, betont der DAV. Außerdem habe das BMG schon jetzt die Möglichkeit, Beschlüsse der Gematik zu beanstanden. Doch das Ministerium habe diese Option nur selten genutzt.
1 Kommentar
Morbus
von gabriela aures am 09.02.2019 um 0:27 Uhr
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