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Echtheitscheck mit Securpharm – so geht‘s

Stuttgart - 08.02.2019, 17:50 Uhr

                                
                                        


 Was ist ab dem morgigen Samstag zu beachten? Unsere Grafik veranschaulicht es. (s / Foto: WavebreakmediaMicro/ stock.adobe.com)

Was ist ab dem morgigen Samstag zu beachten? Unsere Grafik veranschaulicht es. (s / Foto: WavebreakmediaMicro/ stock.adobe.com)


Der Securpharm-Start steht unmittelbar bevor. Kurz vor knapp veröffentlichte Securpharm e.V. noch Handlungsoptionen für Apotheker – was bei welcher Rückmeldung vom System zu tun ist und wie mit Packungen zu verfahren ist, die keine Sicherheitsmerkmale tragen. Um das Ganze im Apothekenalltag ein bisschen einfacher zu machen, haben wir es als Grafik umgesetzt.

Rx-Packungen, die ab dem morgigen Samstag von den Herstellern in den Verkehr gebracht werden, müssen bis auf wenige Ausnahmen in der Apotheke vor der Abgabe an den Patienten verifiziert werden. Bis diese neuen Packungen in der Apotheke landen, dürfte es zwar noch ein wenig dauern. Allerdings zeichnet sich ab, dass es trotzdem, insbesondere am Anfang, zu vielen Fehlalarmen kommen könnte. Der Grund? Bestandsware mit Vorstufen von Sicherheitsmerkmalen. Diese ist zwar nicht verifizierungspflichtig und kann ohne Echtheitsüberprüfung abgegeben werden, bis das entsprechende Verfalldatum der Packung erreicht ist. Da diese Vorstufen von Sicherheitsmerkmalen aber auf den ersten Blick im Alltag nicht oder nur kaum von den „echten“ zu unterscheiden sind, sind Probleme vorprogrammiert. Denn wenn derartige Packungen über das Securpharm-System verifiziert werden, lösen sie ebenfalls eine Systemrückmeldung aus – die „Rote Lampe“  leuchtet. Laut Securpharm e.V. verhält sich System hier korrekt. Es erkennt einen Konflikt und weist den Anwender darauf hin, dass das Sicherheitsmerkmal dem System nicht bekannt ist oder nicht ausreichend interpretiert werden kann. Doch was macht man dann als Anwender?

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Was muss man bei der Abgabe beachten?

Wie man in diesem Fall sowie bei allen anderen möglichen Szenarien – also grüne Lampe, „echter“ Fälschungsverdacht, gar keine Sicherheitsmerkmale – reagiert, dazu hat Securpharm e.V. eine detaillierte Handlungsempfehlung herausgegeben: Was tut man, wenn …? Auch wie die Prüfung des Erstöffnungsschutzes vorzunehmen ist, wird beschrieben Um den Gebrauch im Apothekenalltag ein bisschen einfacher zu machen, haben wir die „Entscheidungsbäume“ von Securpharm als Grafik umgesetzt.

Was muss man bei der Abgabe beachten?

Wie man in diesem Fall sowie bei allen anderen möglichen Szenarien – also grüne Lampe, „echter“ Fälschungsverdacht, gar keine Sicherheitsmerkmale – reagiert, dazu hat Securpharm e.V. eine detaillierte Handlungsempfehlung herausgegeben: Was tut man, wenn …? Auch wie die Prüfung des Erstöffnungsschutzes vorzunehmen ist, wird beschrieben Um den Gebrauch im Apothekenalltag ein bisschen einfacher zu machen, haben wir die „Entscheidungsbäume“ von Securpharm als Grafik umgesetzt.

Diese können Sie hier zum Ausdrucken herunterladen (Klick aufs Bild)

Das DAZ.online-Merkblatt zu Securpharm zum Download. (nicht in der DAZ-App verfügbar)

 

Sicherheitsmerkmale: Wie erkläre ich es den Patienten?

In der Publikumspresse ist der neue Fälschungsschutz nun ebenfalls ein Thema. Auch bei den Patienten könnten also Fragen auftauchen. Zum Beispiel, warum sie immer noch Packungen ohne Sicherheitsmerkmale bekommen, obwohl die Fälschungsschutzrichtlinie schon gilt. Oder, ob es bislang tatsächlich so viele Fälschungen in der Apotheke gab.

Wir haben dazu einen Erklärtext verfasst, den wir Ihnen hier als Word- oder pfd-Dokument zur Verfügung stellen. Einfach auf das eigene Briefpapier ausdrucken und bei Bedarf dem Patienten mitgeben. 

Korrektur: in einer ursprünglichen Version der Grafik hatte sich ein Fehler bei der Fehlermeldung nach dem Scannen eingeschlichen, richtig ist „Eventuell Bestandsware:...“. Wir bitten dies zu entschuldigen. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Nachtdienstgedanken: Wo ist die Liste?

von Wolfgang Müller am 08.02.2019 um 21:50 Uhr

Liebe DAZ, ergänzen Sie doch bitte noch schnell den Link für die Liste mit den Verfalldaten für jede PZN, ab denen wir "verifizieren" MÜSSEN. Wovon hier und in den "Handlungsanweisungen" von Securpharm jetzt so oft die Rede ist. Einige andere Non-Digital-Native-Kolleg/innen und ich hier im Dienst, zwei Stunden vor Zero, sind offenbar zu täppisch, die Liste zu finden, und mein EDV-Anbieter kann mir auch gerade nicht bestätigen, wo und wie die vielleicht sogar schon mit meinem System verbunden ist (okay, wohl eine etwas naive Hoffnung ...)

Danke im Voraus!

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