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AOK Baden-Württemberg
Statt differenzierter Preisabstände: Importquote abschaffen
Die Importförderklausel im Sozialgesetzbuch V soll neu gefasst werden. Das sieht der Kabinettsentwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vor. Anstelle der bisherigen 15/15-Regelung soll eine differenziertere Preisabstandsklausel gelten. Die AOK Baden-Württemberg meint allerdings: Die Importquote zu streichen, wäre sinnvoller.
Die AOK Baden-Württemberg kritisiert die Importförderung im
Sozialgesetzbuch V sowie die Importquote im Rahmenvertrag schon lange. Befeuert
wurde diese Kritik zuletzt durch die sogenannte Lunapharm-Affäre.
Mittlerweile haben sich sowohl der Gesetzgeber als auch die Rahmenvertragspartner daran gemacht, die bestehenden Regelungen zu modifizieren. Das Bundesgesundheitsministerium hatte kurzfristig sogar einen Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgelegt, in dem die Importförderung ersatzlos aus dem Sozialgesetzbuch V gestrichen werden sollte. Kurz zuvor war noch angedacht gewesen, den 15-Euro-Preisabstand zu kippen, den 15-Porzent-Abstand jedoch beizbehalten.
Am Ende floss eine dritte Variante in den nunmehr vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf: Demnach sind Apotheken nach Maßgabe des Rahmenvertrags verpflichtet, Importarzneimittel abzugeben wenn in drei Stufen differenzierte Preisabstände überschritten sind. Bei Bezugsarzneimitteln (Original), die bis zu 100 Euro kosten, muss der Preis des Imports mindestens 15 Prozent niedriger sein. Liegt der Abgabepreis des Bezugsarzneimittels über 100 Euro und bis zu 300 Euro, muss der Preisabstand zum Import mindestens 15 Euro betragen, liegt der Original-Preis über 300 Euro müssen es mindestens 5 Prozent Preisabstand sein.
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Genauso werden „preisgünstige Importarzneimittel“ übrigens im neuen – noch nicht endgültig abgesegneten – Rahmenvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband definiert. In diesem findet sich überdies eine ganz neue Berechnung für die von den Apotheken zu erfüllende Importquote.
2 Kommentare
Fehlinterpretationen bedingen Trugschlüsse
von Klahn Daniela am 12.02.2019 um 13:36 Uhr
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Langeweile
von Jörg Geller am 12.02.2019 um 10:38 Uhr
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