G-BA soll schneller entscheiden

Spahn eckt erneut mit Vorschlägen für schnellere Methodenbewertung an

Berlin - 25.02.2019, 17:55 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will für schnellere G-BA-Entscheidungen sorgen. ( r / Foto: imago)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will für schnellere G-BA-Entscheidungen sorgen. ( r / Foto: imago)


Ob die Krankenkassen die Kosten neuer Methoden für die Patienten übernehmen, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. Dass das Selbstverwaltungsgremium für seine Entscheidungen zuweilen recht lange braucht, missfällt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Nach einem ersten Fehlversuch startet er nun einen neuen Anlauf, den Prozess der Methodenbewertung zu beschleunigen. Doch auch diesmal hagelt es Kritik.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will künftig schnellere Entscheidungen, wenn es um die Erstattung neuer Behandlungsmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung geht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der nach dem Gesetz zuständig ist, hierüber zu befinden, arbeitet ihm offensichtlich nicht immer schnell genug. Erst Anfang des Jahres hat Spahn einen Anlauf unternommen, an dieser Macht des G-BA zu kratzen: Er wollte im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine Änderung unterbringen, die dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erlaubt hätte, selbst darüber zu entscheiden, ob die Kassen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zahlen müssen – und zwar per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats. Evidenz sollte dafür nicht erforderlich sein. Einen ersten Anwendungsfall hatte die Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag auch schon parat: das Fettabsaugen bei Lipödemen. Der Vorstoß wurde umgehend zerrissen – von Fraktionskollegen, aber auch vom G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken, der von einem „Schritt zurück ins medizinische Mittelalter“ sprach.

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Vergangene Woche hat Spahn nun eine neue Formulierungshilfe vorgelegt – diesmal will er ihn im Gesetzentwurf zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters unterbringen. Demnach soll der G-BA mit seinen Methodenbewertungsverfahren künftig nach zwei Jahren fertig sein – derzeit hat er bis zu drei Jahre Zeit. Fasst das Gremium in dieser Zeit keinen Beschluss oder stellt es fest, dass der Nutzen der Methode noch nicht hinreichend belegt sei, „obwohl eine Anerkennung des Nutzens nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vertretbar wäre“, soll das BMG per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats selbst entscheiden können. Ebenso dann, wenn der getroffene G-BA-Beschluss dazu führt, dass „keine ausreichende Versorgung zur Verfügung steht“ – insbesondere weil es keine nach Art und Umfang vergleichbare Leistung gibt. In der Begründung der DAZ.online vorliegenden Formulierungshilfe heißt es, dies könne insbesondere solche Methoden betreffen, die nach Auffassung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften und der Patientenorganisationen als unbedingt erforderlich eingeschätzt werden.

Die geplante Neuregelung soll sowohl für die „normale“ Methodenbewertung als auch für die im Krankenhaus gelten. Als Grund für die Änderung wird angeführt, dass das bisherige Verfahren, das zu einer Beschleunigung führen soll, sich in der Praxis nicht bewährt habe.  



Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

fettabsaugen frankfurt

von Melanie Weber am 28.05.2019 um 9:12 Uhr

"Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper....
Die Organspende macht er zum Automatismus und verlässt sich darauf,dass die Leute den Widerspruch verpennen....
Die Konversionstherapie für Homosexuelle will er mal kurz verbieten.....
selbst wenn" Erst letzte Woche warich bei einer Beratung über " https://fettabsaugenfrankfurt.de/ . Soviel dazu. „obwohl eine Anerkennung des Nutzens nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vertretbar wäre“"

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Lächerlich

von Dobmeyer am 26.02.2019 um 18:31 Uhr

Dieser Typ ist einfach nur Peinlich für unser Land er sollte schnell abgesetzt werden

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Unabhängig von der Meinung

von Albert Bonell am 26.02.2019 um 10:58 Uhr

Unabhängig davon welche Einstellung man zu den einzelnen, berechtigterweise kontroversen Punkten vertritt sind es ganz sicher keine Dinge die ein Gesundheitsminister im Alleingang gegen die Meinung der Fachleute durchsetzen kann, darf oder soll.

„obwohl eine Anerkennung des Nutzens nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vertretbar wäre“

Die Aussage ist ja blanker Hohn gegenüber dem G-BA, der hauptsächlich um diese Frage zu klären überhaupt erst ins Leben gerufen wurde.

Solche folgenschweren Entscheidungen in einem Ministerium zu treffen kann natürlich viele Vorteile haben: man kann sich leicht Freunde in bestimmten Bevölkerungsgruppen oder bei bestimmten Lobbyvertretern machen oder eigene ethische Vorstellungen durchdrücken.

Ich will mir gar nicht ausmalen was man da alles für Therapien in den GKV-Katalog bekommen könnte - und vor allem zu welchen Preisen...

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Feudalismus statt GBA

von Susann am 26.02.2019 um 5:37 Uhr

Wohin das führt haben ja alle gesehen:
Den Frauen will er die Abtreibung verbieten und nimmt ihnen damit die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper....
Die Organspende macht er zum Automatismus und verlässt sich darauf,dass die Leute den Widerspruch verpennen....
Die Konversionstherapie für Homosexuelle will er mal kurz verbieten.....
selbst wenn
-es unbeabsichtigte/Vergewaltigungsschwangerschaften sind
-Leute vielleicht einfach nicht so fähig sind,den Widerspruch zu organisieren (Behinderung)
-Homosexuelle ja vielleicht selber an sich arbeiten wollen?Die gibts ja auch!
Und das alles entscheidet der Herr Minister alleine, ggf am Bundesrat vorbei (die OS jetzt nicht) ?
Ohne selbst Arzt zusein?
Nöö.Wehret den Anfängen!

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