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G-BA soll schneller entscheiden
Spahn eckt erneut mit Vorschlägen für schnellere Methodenbewertung an
Ob die Krankenkassen die Kosten neuer Methoden für die Patienten
übernehmen, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. Dass das Selbstverwaltungsgremium für seine Entscheidungen zuweilen recht lange braucht, missfällt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Nach einem ersten Fehlversuch startet er
nun einen neuen Anlauf, den Prozess der Methodenbewertung zu beschleunigen. Doch auch diesmal hagelt es Kritik.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will künftig schnellere Entscheidungen, wenn es um die Erstattung neuer Behandlungsmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung geht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der nach dem Gesetz zuständig ist, hierüber zu befinden, arbeitet ihm offensichtlich nicht immer schnell genug. Erst Anfang des Jahres hat Spahn einen Anlauf unternommen, an dieser Macht des G-BA zu kratzen: Er wollte im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine Änderung unterbringen, die dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erlaubt hätte, selbst darüber zu entscheiden, ob die Kassen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zahlen müssen – und zwar per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats. Evidenz sollte dafür nicht erforderlich sein. Einen ersten Anwendungsfall hatte die Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag auch schon parat: das Fettabsaugen bei Lipödemen. Der Vorstoß wurde umgehend zerrissen – von Fraktionskollegen, aber auch vom G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken, der von einem „Schritt zurück ins medizinische Mittelalter“ sprach.
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Spahn will selbst über neue Behandlungsmethoden entscheiden
Vergangene Woche hat Spahn nun eine neue Formulierungshilfe vorgelegt – diesmal will er ihn im Gesetzentwurf zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters unterbringen. Demnach soll der G-BA mit seinen Methodenbewertungsverfahren künftig nach zwei Jahren fertig sein – derzeit hat er bis zu drei Jahre Zeit. Fasst das Gremium in dieser Zeit keinen Beschluss oder stellt es fest, dass der Nutzen der Methode noch nicht hinreichend belegt sei, „obwohl eine Anerkennung des Nutzens nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vertretbar wäre“, soll das BMG per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats selbst entscheiden können. Ebenso dann, wenn der getroffene G-BA-Beschluss dazu führt, dass „keine ausreichende Versorgung zur Verfügung steht“ – insbesondere weil es keine nach Art und Umfang vergleichbare Leistung gibt. In der Begründung der DAZ.online vorliegenden Formulierungshilfe heißt es, dies könne insbesondere solche Methoden betreffen, die nach Auffassung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften und der Patientenorganisationen als unbedingt erforderlich eingeschätzt werden.
Die geplante Neuregelung soll sowohl für die „normale“ Methodenbewertung als auch für die im Krankenhaus gelten. Als Grund für die Änderung wird angeführt, dass das bisherige Verfahren, das zu einer Beschleunigung führen soll, sich in der Praxis nicht bewährt habe.
4 Kommentare
fettabsaugen frankfurt
von Melanie Weber am 28.05.2019 um 9:12 Uhr
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Lächerlich
von Dobmeyer am 26.02.2019 um 18:31 Uhr
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von Albert Bonell am 26.02.2019 um 10:58 Uhr
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von Susann am 26.02.2019 um 5:37 Uhr
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