Dynamischer Evidenzpreis

TK: Gentherapeutika sollen ihren Wert turnusmäßig beweisen

Berlin - 27.02.2019, 16:45 Uhr

TK-Chef Jens Baas findet, neue Technologien müssen ihren Nutzen regelmäßig unter Beweis stellen. (s / Foto: imago)

TK-Chef Jens Baas findet, neue Technologien müssen ihren Nutzen regelmäßig unter Beweis stellen. (s / Foto: imago)


Hoffnungsträger für Schwerkranke, drohende Kostenexplosion für die Kassen: Wie sich die Ausgaben bei Gentherapeutika bändigen lassen, dazu hat die Techniker Krankenkasse einen Vorschlag, den sie am heutigen Mittwoch in Berlin vorstellte. Und zwar fordert die Techniker, dass bei der Preisbildung neuartiger Therapien der klinische Nutzen immer wieder neu bewertet werde. Dazu sollen die Ergebnisse laufender und unabhängiger Register einfließen.

Etwa 300.000 Euro kostet die CAR-T-Zelltherapie gegen Blutkrebs von Novartis. Roche will Hämophilie künftig mit einer Gentherapie für 1 Million Euro heilen – würden damit alle der rund 4.000 Betroffenen in Deutschland behandelt werden, würden die GKV-Ausgaben für diese Krankheit auf 4 Milliarden Euro* steigen: Sogenannte ATMPs (=advanced therapy medicinal products) bewegen sich preislich in höheren Dimensionen als klassische Arzneimittel. Die Zahl der ATMP-Zulassungsverfahren wächst, die Datenlage zu diesen Behandlungsmethoden ist meistens dünn.

Neue Verfahren für neue Technologien

Aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) eignet sich das AMNOG-Verfahren nicht zur Preisbildung dieser Technologien. „Wir brauchen einen schnellen Marktzugang für diese vielversprechenden Therapien und eine regelmäßige Überprüfung ihrer Erfolge und Kosten“, erklärte TK-Chef Jens Baas auf einer Pressekonferenz am heutigen Mittwoch in Berlin. Um die zu erwartende Kostenexplosion zu kontrollieren, hat die Techniker ein Konzept entwickelt, den „Dynamischen Evidenzpreis“.

Nach Vorstellungen der Techniker soll zunächst der Gemeinsame Bundeausschuss entscheiden, ob ein neues Medikament den AMNOG-Prozess durchlaufen oder nach dem Verfahren „dynamischer Evidenzpreis“ bewertet werden soll. Im Gegensatz zum AMNOG-Verfahren soll es für innovative Technologien direkt bei Marktzutritt eine Preisobergrenze geben. Diese solle zunächst für zwei Jahre gelten und sich, ähnlich wie im TSVG-Entwurf für die Impfstoffe vorgeschlagen, nach einem europäischen Referenzwert orientieren.

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*Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Hochrechnung auf die Zahl der Betroffenen ergänzt.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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