Arzneimittel-Exporte

Bundesländer: Keine namensgleichen Apotheken und Großhändler mehr!

Nicht nur Großhandelsunternehmen besitzen eine Großhandelserlaubnis – auch viele Apotheken verfügen über eine solche, oftmals läuft diese unter dem gleichen Namen wie die Apotheke selbst. Aus Sicht des Bundesrates soll damit nun Schluss sein: Die Bundesländer wollen die Bundesregierung auffordern, schon bald dafür zu sorgen, dass namensgleiche Großhandlungen von Apothekern verboten werden. Sie wollen die Lieferkette transparenter gestalten und vermeiden, dass Arzneimittel über intransparente Lieferwege ins Ausland exportiert werden.