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Nutzungsgebühren
Securpharm: NGDA schickt fehlerhafte Rechnungen an 7200 Apotheken
Das EU-Fälschungsschutzsystem Securpharm läuft seit knapp einem Monat. Einige der entstandenen Kosten mussten die Apotheker schon decken, etwa die zur Anschaffung der neuen Scanner. In diesen Tagen fällt aber eine weitere Zahlung an die ABDA-Digitaltochter NGDA an – für die Nutzung des Securpharm-Systems. Dabei muss die NGDA nun einräumen, dass fast ein Drittel aller Apotheker eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung erhalten haben, obwohl bereits ein SEPA-Auftrag vorliegt.
Bei der Einrichtung des deutschen EU-Fälschungsschutzsystems Securpharm wurden und werden die Apotheker gleich mehrfach zur Kasse gebeten: Da wären zum Beispiel 20 Euro Einrichtungsgebühren für das sogenannte N-ID-Zertifikat, das jede Apotheke benötigt, um sich beim nationalen Sicherheitssystem zu registrieren. Des Weiteren mussten sich viele Apotheken erst die nötigen Scanner zulegen. Die Kosten hierfür variieren. Die Software-Anbieter mussten ihre Systeme umstellen – einige Anbieter verlangten dafür Aufschläge, andere nicht. Der Software-Anbieter Awinta verlangt beispielsweise 11,50 Euro zusätzlich im Monat. Nicht zu unterschätzen ist auch der Personalaufwand, also die Mehrarbeit, weil der 2-D-Code zunächst gesucht werden muss. Außerdem waren im Vorfeld teils Schulungen nötig.
Ein regelmäßiger Kostenpunkt sind die monatlichen Nutzungsgebühren, die die Apotheker an die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entrichten müssen. 10 Euro pro Monat plus Umsatzsteuer fallen dabei an, pro Jahr also rund 140 Euro. Die Apotheker hatten im Vorfeld die Möglichkeit, sich für ein SEPA-Lastschriftverfahren zu registrieren. Das heißt: Der Betrag sollte dann einmal jährlich automatisch vom Konto abgebucht werden.
Viele Apotheker berichten auch, dass die Zahlung an die ABDA-Tochter bereits auf dem Konto vollzogen wurde. Dennoch erhielten sie dieser Tage von der NGDA eine weitere Zahlungsaufforderung – obwohl sie die Sepa-Lastschrift schon ausgefüllt hatten. Die ABDA-Tochter hat den Fehler allerdings schon selbst entdeckt und entschuldigt sich nun bei den betroffenen Apothekern. „Aufgrund einer technischen Panne bei unserem Zahlungsdienstleister kam es hier zu einer falschen Zuordnung der Zahlungsart. Ich möchte mich an dieser Stelle hierfür entschuldigen“, heißt es in einem Brief aus der IT-Abteilung an einen Apotheker.
3 Kommentare
Gebühr
von He am 08.03.2019 um 22:18 Uhr
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Einfach abartig
von Birgit Möllenkamp am 04.03.2019 um 20:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Einfach abartig
von Karl Friedrich Müller am 04.03.2019 um 21:18 Uhr
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