AZ-Tipp zur Apothekenwerbung

Werbegaben – So sind Sie auf der sicheren Seite

Traunstein - 04.03.2019, 11:45 Uhr

Preisnachlässe und andere Werbegaben - was ist erlaubt in der Apotheke? ( r / Foto: Imago)

Preisnachlässe und andere Werbegaben - was ist erlaubt in der Apotheke? ( r / Foto: Imago)


Ein Päckchen Papiertaschentücher, eine Kundenzeitschrift oder am Jahresende der Kalender – fast jede Apotheke setzt Werbegaben ein, um die Kunden enger an sich zu binden. Doch Vorsicht: Die Vorgaben für Heilberufler sind streng und eine Nicht-Beachtung kann teuer werden.  

Preisnachlässe, Werbegeschenke, das Angebot „Zwei zum Preis von Einem“ oder die Koppelung von Produktangeboten und Gewinnspielen sind heute gängige Werbemittel. Von der Annahme, der­artige Wertreklamen könnten grundsätzlich die rationale Kaufentscheidung des Verbrauchers beeinflussen, haben sich Gesetz­geber und Rechtsprechung verabschiedet.

Im Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes sind die rechtlichen Vorgaben dagegen deutlich strenger. Im Rahmen der produktbezogenen Werbung für Heilmittel ist es nach § 7 Absatz 1 HWG unzulässig, Werbegaben anzubieten, ­anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen, es sei denn, eine gesetzliche Ausnahme liegt vor. Dies gilt sowohl gegenüber Endverbrauchern als auch gegenüber Fachkreisen.

Endverbraucher sollen damit beim Erwerb von Heilmitteln vor unsachlichen Beeinflussungen geschützt und ein über den tatsächlichen Bedarf hinausgehender Zuviel- oder Fehlgebrauch verhindert werden. Angehörige der Fachkreise sollen nicht in Versuchung geführt werden, persön­liche Zuwendungen bei ihren Verordnungen, Beratungen sowie Bezugs- und Abgabeentscheidungen (mit) zu berücksichtigen.

Mehr in der aktuellen AZ

Um dennoch Werbegaben einsetzen zu können, muss man wissen, welche Ausnahmen der Gesetzgeber und die Gerichte zulassen. Was verboten und was erlaubt ist, beschreiben die Rechtsanwälte Dr. Timo Kieser und Dr. Svenja Buckstegge in der aktuellen AZ Nr. 10, 2019, S. 5.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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