Nahrungsergänzungsmittel Curcumin Loges

Gericht verbietet Werbung für Kurkuma-Präparat

Berlin - 07.03.2019, 15:15 Uhr

Für Nahrungs(ergänzungs)mittel sind gesundheitsbezogene Werbeaussagen gefährlich. (b/Foto: ninoninos/ stock.adobe.com)

Für Nahrungs(ergänzungs)mittel sind gesundheitsbezogene Werbeaussagen gefährlich. (b/Foto: ninoninos/ stock.adobe.com)


Darf Dr. Loges für sein Kurkuma-Extrakt Curcumin Loges damit werben, dass es mit seinem ebenfalls enthaltenen Vitamin D eine „gesunde Immunantwort bei Entzündungen“ unterstützt? Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint: Nein, weil es sich um eine unzulässige gesundheitsbezogene Aussage für das Nahrungsergänzungsmittel handele. Mit seiner Klage vor dem Landgericht Lüneburg hatte der Verband auch Erfolg. Dr. Loges hat allerdings schon Berufung gegen das Urteil eingelegt.  

Der Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein waches Auge darauf, dass Verbraucher keine unzulässigen Gesundheitsversprechen gemacht werden. Kritisch sieht der Verband daher zwei Werbeaussagen des Naturheilmittel-Hersteller Dr. Loges + Co. GmbH für sein Präparat curcumin Loges – sie erwecken aus Sicht der Verbraucherschützer den Eindruck, das Nahrungsergänzungsmittel eigne sich für die Behandlung von Entzündungen. So heißt es in der nach wie vor im Internet zu sehenden Werbung, das Produkt unterstütze „mit Vitamin D eine gesunde Immunantwort bei Entzündungen“. Zudem beanstandete der vzbv die Aussage: „Die Wichtigkeit von Curcumin zeigt sich heutzutage unter anderem daran, dass es in den Leitlinien der Ärzte zur Therapie von Colitis ulcerosa (chronische Entzündung des Dick- und Mastdarms) empfohlen wird“.

Der vzbv ging auf dem Klagewege gegen die beiden Aussagen vor – und hatte damit vor dem Landgericht Lüneburg Erfolg. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass beide Aussagen unzulässig sind. Sie verstießen nämlich gegen die Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union. Danach dürfen Informationen – und ebenso die Werbung – zu einem Lebensmittel nicht den Eindruck erwecken, dieses sei zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten geeignet. Im vorliegenden Fall suggeriere der Hersteller jedoch genau das – nämlich, dass das Mittel zur Bekämpfung von Entzündungen eingesetzt werden könne.

Keine uneingeschränkte Empfehlung in der Leitlinie

Bei der zweiten beanstandeten Aussage komme hinzu, dass diese irreführend sei. Der angesprochenen Leitlinie sei gerade keine uneingeschränkte Empfehlung von Curcumin zur Behandlung von Colitis ulcerosa zu entnehmen. Vielmehr enthalte sie unterschiedliche Empfehlungsgrade – und zur Behandlung von Colitis lediglich eine Empfehlung auf unterster Stufe.

Ferner sehen die Richter auch einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung. Das Unternehmen könne sich nicht auf die in der EU zugelassene Aussage berufen, Vitamin D trage zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. Dies sei eine völlig andere Aussage, als die Behauptung, das Produkt könne zur Behandlung von Entzündungen eingesetzt werden. Diese Werbung gehe über den zugelassenen Claim hinaus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Hersteller Dr. Loges hat Berufung eingelegt.

 Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 13. November 2018, Az. 11 O 19/18


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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