Zwei Monate Zeit zur Deregulierung

EU-Frist zur Preisbindung: HAV fordert ABDA und Bundesregierung zum Handeln auf

Offenbach/Stuttgart - 08.03.2019, 12:45 Uhr

Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Holger
Seyfarth,  fordert die Bundesregierung
auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot zügig umzusetzen. (m / Foto: HAV)

Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Holger Seyfarth, fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot zügig umzusetzen. (m / Foto: HAV)


Deutschland soll innerhalb von zwei Monaten die Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln für EU-Versender aufheben, sonst droht der Bundesrepublik eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Das hat die EU-Kommission am gestrigen Donnerstag verkündet. Holger Seyfarth, der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, kritisiert dieses Vorgehen scharf und fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot zügig umzusetzen.

Die Rx-Preisbindung ist der EU-Kommission schon länger ein Dorn im Auge. Bereits 2013 war ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden. Damals hatte Deutschland einen Brief erhalten, in dem das kurz zuvor im Bundestag beschlossene Rx-Boni-Verbot für EU-Versender kritisiert wurde. Das Boni-Verbot erschwere den Marktzugang für importierte Rx-Arzneimittel, hieß es damals. Zudem entziehe es den EU-Versendern „ihren größten Wettbewerbsvorteil“.

Am gestrigen Donnerstag hat die Kommission nun eine sogenannte „mit Gründen versehene Stellungnahme“ beschlossen, in der die Bundesregierung wegen der Rx-Preisbindung offiziell ermahnt wird. Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission ist die dritte Phase eines Vertragsverletzungsverfahrens.

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Die Kommission bezieht sich auf den freien Warenverkehr und gibt Deutschland zwei Monate Zeit, den Markt zu deregulieren. Sonst droht der Bundesrepublik eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret behauptet die EU-Kommission in ihrem Brief an die Bundesregierung, dass sich „die Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel negativ auf den Verkauf von Produkten durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken“ auswirkten. In der Ermahnung verweist die Kommission nun auch auf das EuGH-Urteil aus dem Oktober 2016. Das Gericht habe die Einschätzung der Kommission bestätigt und Deutschland aufgefordert, „seine Rechtsvorschriften unverzüglich mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen“.  

Wegen Feiertag in Berlin: ABDA-Stellungnahme erst am Montag

Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Holger Seyfarth, kritisiert dieses Vorgehen scharf und fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot zügig umzusetzen. „Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips können die EU-Staaten ihre Gesundheitssysteme weitgehend eigenständig strukturieren“, so Seyfarth. „Die Rx-Preisbindung garantiert eine solidarische Arzneimittelversorgung, dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist daher mit gutem Grund im Arzneimittelgesetz verankert. Hierauf hat die EU-Kommission keinerlei Einfluss.“

Der Vorsitzende fordert die ABDA auf, zum Schreiben der Kommission unverzüglich Stellung zu nehmen und gegenüber der Bundesregierung auf die Umsetzung der von der Mitgliederversammlung am 17. Januar beschlossenen Eckpunkte zu drängen. „Die Vergütung der Apotheken, ihr Rabatt für die Gesetzlichen Krankenkassen sowie die Rabattverträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit“, stellt Seyfarth gegenüber den Mitgliedern des HAV klar.

Eine Stellungnahme der ABDA ist aber aufgrund des heutigen Feiertags in Berlin erst am Montag zu erwarten, wie ein ABDA-Sprecher auf Nachfrage von DAZ.online erklärte.


jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Guter Hebel fürs Versandverbot

von Gregor Dinakis am 09.03.2019 um 15:08 Uhr

Es ist anscheinend die EU notwendig, damit bei dem Thema endlich mal Bewegung reinkommt.

Schön, dass man endlich ein Ultimatum gestellt bekommt, das bei gesundem Menschenverstand nur eine einzige Entscheidung zulassen sollte (immer diese Konjunktivitis, aber ist ja eh Saison zurzeit).

Ich bin mir jedoch sicher, dass man sich für genau die andere entscheiden wird. Bück dich ABDA-Fee, Wunsch ist Wunsch.

Greta Thunberg machts vor, schickt die Asperger an die Front, die bleiben wenigstens standhaft bei den Themen, die wirklich wichtig sind.

Im gleichen Atemzug das gesamte ABDA-Kollektiv ins Heim stecken und einen neuen Dachverband gründen, wird doch eh nur noch vor sich her vegetiert. Wie wäre es zur Abwechslung mal mit Arterhalt statt nur Selbsterhalt?
Dann bitte auch direkt mit einer Altersquote für die ABDA, der den Schnitt um mind. 10 Jahre (gefühlt wären 30 besser) absenkt, wenn einem der Nachwuchs wirklich am Herzen liegt.

Dann kann man auch ruhigen Gewissens davon ausgehen: schlimmer als der Status quo wird es definitiv nicht werden.

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Feiertag

von Philipp Hoffmann am 08.03.2019 um 21:28 Uhr

An meinem nächsten Notdienst hab ich auch Feiertag und bleibe daheim.

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ABDA am Montag

von Dr.Diefenbach am 08.03.2019 um 18:31 Uhr

Starkes Signal der ABDA.Feiertag in Berlin.So werden aus Feiertagen vielleicht viele freie Tage für die Zentralregierung.Weil das Haus ABDA SO unnütz geworden ist.ODER anders:die Forderung des Kollegen Seyfarth ist klar und es ist ein Skandal,dass man aus o.g. Gründen erst am Montag antwortet!!

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