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Kriterien der BAK
Vergütete pharmazeutische Dienstleistungen: Was könnte das sein?
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist fest entschlossen, es den Apotheken zu ermöglichen, pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten und diese auch mit den Kassen abrechnen zu können. Welche das genau sein könnten, ist bislang unklar. Beim Symposium der Bundesapothekerkammer (BAK), das am vergangenen Dienstag in Berlin stattfand, ließ BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer durchblicken, welche Leistungen dafür in Frage kommen könnten.
Wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den
Koalitionspartner vom Konsens der Union zur geplanten Apotheken-Reform überzeugen kann, wird es in
deutschen Apotheken bald flächendeckend vergütete pharmazeutische Dienstleistungen
geben. Über einen von der Apothekerschaft verwalteten Fonds, vergleichbar mit
dem Nacht- und Notdienstfonds, soll das Honorar verteilt werden. Die Kassen sollen sogar verpflichtet werden, solche Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Ursprünglich waren dafür 240 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, dass es nun aber weniger wird, ist wahrscheinlich.
Laut Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung erhebt die Apothekerschaft den Anspruch, diese Dienstleistungen selbst zu definieren. Bislang war vor allem klar, was erstmal nicht dazu gehören soll: das Impfen in der Apotheke. Diesen Vorschlag hatte der Minister ins Spiel gebracht, die ABDA hatte jedoch schnell erklärt, das nicht zu wollen. Es hieß aber, man arbeite an der Definition solcher Dienstleistungen, um sie dann mit dem Bundesgesundheitsministerium zu besprechen. Um was es dabei genau gehen könnte, war bislang nicht klar. Im Raum stand lediglich eine Aussage von DAV-Chef Fritz Becker beim diesjährigen Pharmacon-Kongress, wo er erklärt hatte, dass die Apotheker mit Spahn über Folgeverordnungen in der Apotheke sprechen.
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Am vergangenen Dienstag hat sich nun BAK-Präsident Andreas Kiefer bei einem Symposium der BAK zu dem Thema geäußert. Es geht laut Kiefer nicht darum, Geld an sich selbst zu verteilen, sondern Eckpunkte und Qualitätskriterien zu definieren. Und das könne niemand besser als die BAK, so Kiefer. So habe die BAK bereits pharmazeutische Dienstleistungen bewertet und kategorisiert. Aktuell definiere man Prozesse, das Ganze sei ein lernender Prozess. Außerdem beschäftige man sich auch mit der Frage, wie man die Kostenträger einbinden könne. „Das ist ein Dienst an der Gesellschaft, der nicht verschenkt werden darf“, so der BAK-Präsident.
Kiefer wurde dann auch etwas konkreter, um welche
Dienstleistungen es letztlich gehen könnte: Die BAK hat nämlich Kriterien
festgelegt, anhand derer sie beurteilen will, ob bestimmte Dienstleistungen infrage kommen,
künftig vergütet zu werden. So ist es beispielsweise nach Ansicht der
BAK nicht sinnvoll, etwas zu beschließen, das in der Fläche nicht umsetzbar
ist. Außerdem darf die Dienstleistung nicht bereits jetzt über das Fixum abgegolten
sein und sie muss dem Patienten nutzen. Die Kriterien zur Nutzenbewertung, die
der Gemeinsame Bundesausschuss bei Arzneimitteln heranzieht, sind allerdings laut Kiefer hier nicht geeignet.
Grundlage müssten die Ergebnisse der Modellprojekte sein. Weiter muss
gewährleistet sein, dass das Ganze rechtssicher und mit der Apothekenbetriebsordnung
vereinbar ist. Und zuletzt muss die Leistung anhand von objektivierbaren
Kriterien für die Kasse überprüfbar sein.
3 Kommentare
Medikationsmanagement auf Überweisungsschein: Immer noch das Richtige
von Wolfgang Müller am 14.03.2019 um 17:49 Uhr
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Wichtiges vergessen ...?
von Reinhard Herzog am 14.03.2019 um 13:18 Uhr
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von Anita Peter am 14.03.2019 um 12:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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