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ABDA zum neuen Spahn-Plan
Schmidt: Die Summe reicht nicht aus
Das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte, neue Eckpunkte-Papier zur Reformierung des Apothekenmarktes stößt bei der ABDA nicht nur auf Gegenliebe. In einem Video-Statement begrüßt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zwar deutlich, dass sich das BMG nun zur Gleichpreisigkeit bekennt. Allerdings merkt er kritisch an, dass die für die Apotheker vorgesehenen Honorar-Anpassungen deutlich geringer ausfallen als ursprünglich geplant.
Nachdem innerhalb der Union ein Konsens zur Reformierung des Apothekenmarktes hergestellt wurde, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am heutigen Dienstag ein neues, überarbeitetes Eckpunkte-Papier vorgelegt. In diesem Papier ist Bundegesundheitsminister Jens Spahn in einem wichtigen Punkt von seiner Linie abgerückt: Statt eines Rx-Boni-Deckels soll es künftig ein Verbot solcher Boni für alle Marktteilnehmer geben. Dieses soll im SGB V festgehalten und im Rahmenvertrag zwischen Kassen und Apothekern konkretisiert werden.
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Des Weiteren hat das BMG bei den Honorar-Anpassungen im Apothekenbereich allerdings auch Änderungen vorgenommen. Es soll zwar weiterhin eine höhere Notdienstpauschale, neue vergütete pharmazeutische Dienstleistungen und eine höhere BtM-Vergütung geben. Doch das Honorar-Plus für die Apotheker soll weitaus geringer ausfallen als noch im ersten Eckpunkte-Papier aus dem Dezember 2018 vorgesehen. Hinzu kommt, dass das BMG den Apothekern den Weg in die Telepharmazie ebnen will: Die pharmazeutische Beratung bei Botendiensten soll künftig auch in nicht-persönlichen Gesprächen möglich sein. Weitere Punkte zur freien Apothekenwahl sind nach wie vor in den BMG-Plänen enthalten.
Schmidt: Wir begrüßen drei Punkte
In einem Video hat ABDA-Präsident Friedemann Schmidt den neuen Plan nun kommentiert. Schmidts Resümee: „Man kann sagen, dass drei Punkte zustimmungsfähig sind, von uns begrüßt werden.“ Diese drei Punkte sind für die ABDA: Das „klare Bekenntnis zur Widerherstellung des einheitlichen Abgabepreises“, die „Stärkung der Patientenrechte, also die Sicherung der freien Apothekenwahl, insbesondere mit Blick auf Einführung des E-Rezeptes“ sowie „Schritte zur Modernisierung des Honorarsystems“, womit Schmidt unter anderem die neu einzuführenden pharmazeutischen Dienstleistungen meint.
Doch genau beim Thema Honorar müsse man – laut Schmidt –
auch „kritisch ansetzen“. Denn: Die neuen Summen blieben „deutlich hinter dem
zurück“, was in den ersten Eckpunkten vorgesehen war. Und weiter: „Insbesondere
die vorgesehene Summe für die Dotierung des Budgets pharmazeutischer Dienstleistungen
reicht nicht aus, um in absehbarere Zeit eine flächendeckende Verfügbarkeit
dieser Dienstleistungen, die ja der Arzneimitteltherapiesicherheit dienen,
erreichen zu können.“
Schmidts Vorschlag daher: Entweder man hebe den Betrag jetzt schon deutlich an, oder man lege schon heute ein Wachstum fest. DerABDA-Präsident merkte zudem an, dass die gesetzgeberische Umsetzung aus seiner Sicht „anspruchsvoll“ ist. Erst wenn konkrete Formulierungen vorliegen, könne man sagen, „ob dieses oder jenes Vorhaben erfolgsversprechend umgesetzt wird und deswegen von uns unterstützt wird“.
2 Kommentare
Schmidt
von Alexander Zeitler am 20.03.2019 um 2:44 Uhr
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Das einzig Neue ....
von gabriela aures am 19.03.2019 um 23:32 Uhr
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