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DAV zu Spahns neuen Eckpunkten
Becker: Auf die wasserdichte Umsetzung kommt es an
Nach ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat sich jetzt auch der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker, zu den neuen Apotheken-Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums geäußert. Becker zeigt sich erfreut, dass in diesen der Erhalt einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige
Arzneimittel als klares Ziel definiert ist. Allerdings bemängelt auch er, dass die Mittel für neue pharmazeutische Dienstleistungen zu knapp bemessen sind.
Am gestrigen Dienstag hat das Bundesgesundheitsministerium
seine überarbeiteten Eckpunkte zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung,
der Weiterentwicklung der Apotheken und der Sicherung der freien Apothekenwahl
vorgelegt. Das neue Papier sieht nun, als ersten von sieben Punkten, die – auch von der
ABDA-Mitgliederversammlung geforderte – Gleichpreisigkeit für in- und
ausländische Apotheken vor. Der zunächst geplante Boni-Deckel für EU-Versandapotheken
ist damit vom Tisch. Zugleich hat das Ministerium aber die zunächst angedachten Honoraranpassungen merklich zurückgeschraubt.
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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kommentierte die neuen Eckpunkte bereits gestern per Videobotschaft. Drei Punkte begrüßt er ausdrücklich. Neben dem Bekenntnis zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit sind dies die Pläne zum Erhalt der freien Apothekenwahl sowie die ersten Schritte zur Modernisierung der Honorarsystems. Bei letzterem hat er neben der Einführung honorierter Dienstleistungen auch die bessere Vergütung für Notdienste und die BtM-Abgabe vor Augen. Allerdings kritisierte Schmidt, dass die vorgesehenen Summen deutlich hinter den bisherigen Plänen zurückbleiben.
Becker: ein Fortschritt
Am heutigen Mittwoch meldet sich nun auch der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, zu Wort: „Das Eckpunktepapier greift in vielen Punkten unsere Forderungen auf. Ich bin froh, dass der Erhalt einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel jetzt auch vom Bundesgesundheitsministerium als klares Ziel definiert ist. Das ist ein Fortschritt“, erklärt er per Pressemitteilung. Entscheidend werde aber sein, dass dieses Ziel gesetzgeberisch auch „wasserdicht umgesetzt“ wird. Die Regelungen müssten dauerhaft Bestand haben.
Ebenfalls gut ist aus DAV-Sicht, dass mit der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen „ein neues Kapitel in der Versorgung aufgeschlagen wird“. Ebenso wie Schmidt sieht Becker hier aber auch beginnende Defizite des Spahn-Papiers: „Die für Dienstleistungen vorgesehenen Mittel sind zu knapp bemessen und auch die Anpassungen für den Nacht-und Notdienstfonds reichen nicht aus, um dauerhaft eine gute Versorgung der Patienten garantieren zu können. Das BMG bleibt an diesen Punkten weit hinter seinen eigenen Ankündigungen zurück. Da muss nachgebessert werden“.
Das gilt laut Becker auch im Hinblick auf die Mitentscheidungsmöglichkeiten, die die Apothekerschaft bei der Ausgestaltung digitaler Strukturen im Gesundheitswesen einfordert. „Sonst wird das System, zum Beispiel beim E-Rezept, weit hinter seinen Möglichkeiten zurückbleiben“, so der DAV-Vorsitzende.
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