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Was tun gegen Lieferengpässe?
BPI pocht auf mehr Sicherheit bei Rabattverträgen
Lieferengpässe bei Arzneimitteln können unterschiedliche Ursachen haben. Das macht es auch so schwierig, eine einfache Lösung für dieses Problem zu finden. Die Hersteller sehen bei den Rabattverträgen einen griffigen Ansatzpunkt. So auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, der am heutigen Mittwoch ein juristisches Rabattvertrags-Resümee gezogen und drei Lösungsansätze zur Minimierung von Engpässen vorgestellt hat.
2017 „feierten“ die Arzneimittelrabattverträge zehnjähriges Jubiläum. Sie sind aus der GKV-Versorgung nicht mehr wegzudenken. Noch immer freuen sich die Krankenkassen über steigende Einsparvolumina. Doch die Verträge zwischen Pharmaunternehmen und Kassen stehen auch in der Kritik. Es heißt, der Preisdruck zwinge die Hersteller zur Produktion in Niedriglohnländern, zugleich schwinde die Anbietervielfalt, während die Abhängigkeit von wenigen (Wirkstoff-)Herstellern steige.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat nun ein juristisches Gutachten erstellen lassen, das die Rabattvertragswelt in den Jahren 2007 bis 2017 unter die Lupe nimmt. Wie wirken sich die Verträge auf die Patienten aus? Und wie auf die pharmazeutischen Unternehmen? Gutachter Nils Hußmann (Kozianka & Weidner Rechtsanwälte) bestätigt die zunehmende Marktkonzentration, die dazu führe, dass Engpässe nicht mehr von anderen Unternehmen aufgefangen werden könnten. Und das ist aus seiner Sicht auch ein sozialrechtliches Problem: GKV-Versicherten hätten laut Sozialgesetzbuch V einen Anspruch auf adäquate und zeitgerechte Versorgung. Das folge aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V), wonach die Leistungen unter anderem „ausreichend“ sein müssten. Eine stark verzögerte Arzneimittelversorgung, die die Heilungschancen verschlechtere, sei aber nicht mehr ausreichend, so Hußmann. Und damit entspreche sie auch nicht mehr dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Drei Lösungsansätze
Das Gutachten hat selbstverständlich auch Lösungsvorschläge, wie die Kassen aus diesem Dilemma herauskommen und das Risiko von Liefer- und Versorgungsengpässen so weit wie möglich minimieren könnten. Konkret handelt es sich um drei – nicht ganz neue – Forderungen, die bei Rabattverträgen künftig berücksichtigt werden müssten:
- Unter den Bezuschlagten muss sich mindestens ein Anbieter mit europäischer Produktionsstätte befinden.
- Für versorgungsrelevante Wirkstoffe, die von weniger als vier Herstellern angeboten werden, darf es gar keine Rabattverträge geben.
- Rabattverträge dürfen nur noch per Mehrfachvergabe erfolgen – mindestens drei Zuschlagsempfänger muss es geben.
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