Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Oxytocin: Ministerium stellt Versorgungsmangel fest

Berlin - 25.03.2019, 17:45 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium hat am
heutigen Montag den Oxytocin-Versorgungsmangel offiziell bekannt gemacht. (Foto: Sket)

Das Bundesgesundheitsministerium hat am heutigen Montag den Oxytocin-Versorgungsmangel offiziell bekannt gemacht. (Foto: Sket)


Wie am Wochenende beim westfälisch-lippischen Apothekertag bereits von Jens Spahn angekündigt, hat das Bundesgesundheitsministerium am heutigen Montag erneut einen Versorgungsmangel offiziell bekannt gemacht. Diesmal geht es um oxytocinhaltige Arzneimittel. Damit können die Landesbehörden nun Maßnahmen ergreifen, die ihnen die strengen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zuvor versagt hatten.  

Der Aufruf von Krankenhausapothekern, die über einen Mangel von Oxytocin-Präparaten in deutschen Kreißsälen klagen, hat offenbar Wirkung gezeigt. Wie am Wochenende bereits von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, findet sich am heutigen Montag im Bundesanzeiger eine „Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes“. Das Bundesministerium für Gesundheit macht darin folgende Feststellung:


Derzeit besteht nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland ein Versorgungsmangel mit oxytocinhaltigen Arzneimitteln. Die Ursache für den Engpass sind Produktionsprobleme eines Herstellers oxytocinhaltiger Arzneimittel. Oxytocin wird in der Geburtsmedizin u. a. zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher postpartaler Blutungen angewendet. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung“.

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 18. März 2019 (Auszug)


Diese Feststellung ermöglicht es nun den zuständigen Landesbehörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 AMG im Einzelfall und befristetet von den normalerweise bestehenden strengen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes abzuweichen. So wäre es nun beispielsweise der Regierung von Oberbayern gestattet, Chargen entsprechender Arzneimittel von Hexal freizugeben, die zuvor gleich aus zwei Gründen nicht auf den Markt konnten: Sie haben weder eine aktuelle Packungsbeilage noch verfügen sie über die seit dem 9. Februar für neu freigegebene Arzneimittelpackungen notwendigen Sicherheitsmerkmale.  

Dr. Andreas von Ameln-Mayerhofer, Vorsitzender des Ausschusses Krankenhauspharmazie der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, hatte sich vor einigen Tagen wegen des anhaltenden Mangels an Bundesgesundheitsminister Spahn gewandt. In seinem Brief erklärte er, dass aus seiner Sicht die Bedingungen zur Feststellung eines Versorgungsmangels vorliegen. Auch die Regierung von Oberbayern hatte gegenüber DAZ.online erklärt, dass eine solche Feststellung notwendig sei, um eigentlich vorhandene Arzneimittel, die aber aus arzneimittelrechtlichen Gründen wie den oben genannten, nicht auf dem Markt dürfen, ausnahmsweise doch freizugeben.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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