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Bekanntmachung im Bundesanzeiger
Oxytocin: Ministerium stellt Versorgungsmangel fest
Wie am Wochenende beim westfälisch-lippischen Apothekertag bereits von Jens Spahn angekündigt, hat das Bundesgesundheitsministerium am heutigen Montag erneut einen Versorgungsmangel offiziell bekannt gemacht. Diesmal geht es um oxytocinhaltige Arzneimittel. Damit können die Landesbehörden nun Maßnahmen ergreifen, die ihnen die strengen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zuvor versagt hatten.
Der Aufruf von Krankenhausapothekern, die über einen Mangel von Oxytocin-Präparaten in deutschen Kreißsälen klagen, hat offenbar Wirkung gezeigt. Wie am Wochenende bereits von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, findet sich am heutigen Montag im Bundesanzeiger eine „Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes“. Das Bundesministerium für Gesundheit macht darin folgende Feststellung:
Derzeit besteht nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland ein Versorgungsmangel mit oxytocinhaltigen Arzneimitteln. Die Ursache für den Engpass sind Produktionsprobleme eines Herstellers oxytocinhaltiger Arzneimittel. Oxytocin wird in der Geburtsmedizin u. a. zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher postpartaler Blutungen angewendet. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung“.
Diese Feststellung ermöglicht es nun den zuständigen Landesbehörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 AMG im Einzelfall und befristetet von den normalerweise bestehenden strengen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes abzuweichen. So wäre es nun beispielsweise der Regierung von Oberbayern gestattet, Chargen entsprechender Arzneimittel von Hexal freizugeben, die zuvor gleich aus zwei Gründen nicht auf den Markt konnten: Sie haben weder eine aktuelle Packungsbeilage noch verfügen sie über die seit dem 9. Februar für neu freigegebene Arzneimittelpackungen notwendigen Sicherheitsmerkmale.
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Dr. Andreas von Ameln-Mayerhofer, Vorsitzender des
Ausschusses Krankenhauspharmazie der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg,
hatte sich vor einigen Tagen wegen des anhaltenden Mangels an
Bundesgesundheitsminister Spahn gewandt. In seinem Brief erklärte
er, dass aus seiner Sicht die Bedingungen zur Feststellung eines Versorgungsmangels
vorliegen. Auch die Regierung von
Oberbayern hatte gegenüber DAZ.online erklärt, dass eine solche Feststellung
notwendig sei, um eigentlich vorhandene Arzneimittel, die aber aus
arzneimittelrechtlichen Gründen wie den oben genannten, nicht auf dem Markt dürfen, ausnahmsweise doch freizugeben.
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