Pläne der Bundesapothekerkammer

Diese pharmazeutischen Dienstleistungen könnten es werden

Berlin - 02.04.2019, 17:45 Uhr

Bald soll es in Apotheken vergütete pharmazeutische Dienstleistungen geben. Aber welche könnten das sein? Erste Pläne der Bundesapothekerkammer dazu liegen nun vor. (Foto: imago)

Bald soll es in Apotheken vergütete pharmazeutische Dienstleistungen geben. Aber welche könnten das sein? Erste Pläne der Bundesapothekerkammer dazu liegen nun vor. (Foto: imago)


Seit Jahren lobbyiert die ABDA dafür, dass Apotheker vergütete pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können. Mit dem von der Großen Koalition geplanten Apothekengesetz soll das nun umgesetzt werden. Die Frage ist nur: Welche Dienstleistungen sollen es werden? Die Bundesapothekerkammer hat sich mit dieser Frage befasst und erste Leistungen definiert, die man der Politik vorschlagen könnte. So richtig zufrieden scheinen damit aber nicht alle Landesapothekerkammern zu sein.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in seinen Reform-Eckpunkten für den Apothekenmarkt das aufgeschrieben, wofür die ABDA seit Jahren kämpft: Die Apotheker sollen erstmals pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür von den Kassen vergütet werden. Mehr noch – die Kassen sollen sogar verpflichtet werden, solche Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Bislang war dies sogar verboten. Die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen intervenierten teils, wenn solche Selektivverträge mit Apothekern bestanden, weil es im SGB V keine Grundlage dafür gab.

Nun soll es – wie für die Notdienstpauschale – einen Fonds geben. In diesen Fonds soll pro abgegebener Packung ein fixer Cent-Beitrag eingezahlt werden. Für jede erbrachte Leistung werden die Pharmazeuten dann aus dem Fonds vergütet. Nur: Welche Leistungen könnten das sein? Viele Landesapothekerkammern haben mit regionalen pharmazeutischen Projekten wichtige und gute Erfahrungen gesammelt. Mit dem geplanten Apothekenpaket stellt sich nun aber die Frage: Welche Leistungen könnten alle Apotheken in ganz Deutschland gesichert anbieten? Schließlich sollen nicht bestimmte Apotheken bevorzugt werden.

Vorschläge der BAK vorgelegt

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat versucht, diese Frage in den vergangenen Wochen zu beantworten. BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer hatte bereits erklärt, dass die BAK Leistungen bewertet und kategorisiert habe. In der vergangenen Woche fand dann in Berlin ein „Werkstatt-Gespräch“ statt, bei dem die Spitzen aller Landesapothekerkammern zusammenkamen, um über die von der BAK definierten pharmazeutischen Dienstleistungen zu diskutieren. Nach Informationen von DAZ.online soll die BAK den Kammern eine Arbeitsgrundlage vorgelegt haben, über die dann in Workshops diskutiert wurde. Konkret haben die Apotheker über drei „Leistungsblöcke“ gesprochen, die in den Apotheken angeboten werden könnten.



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7 Kommentare

WhatsApp aus der „Braunen Tüte“ ...

von Christian Timme am 02.04.2019 um 23:07 Uhr

Wenn die BAK jetzt noch mal 37 Jahre für die Digitalversion benötigt ... wird alles gut ... versprochen.

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Falsche Reihenfolge.

von Reinhard Rodiger am 02.04.2019 um 21:47 Uhr

Solange die heutige Leistung politisch missbraucht d.h. nicht angemessen anerkannt wird, ist das Anbieten von Leistungen ohne wirtschaftliche Fundierung eine Aufforderung zum Untergang. Überall sind solche Vorhaben gedeckelt und dienen kapitalgestützter Verdrängung. Es liegt doch auf der Hand, dass zuerst der Nutzen durch bereits durchgeführte Tätigkeiten
gesehen werden muss bevor er durch einige Elitetätigkeiten
nachgewiesen werden kann.Elite deswegen,weil offensichtlich ist, dass breitflächige Finanzierung gar nicht vorgesehen ist. Vielmehr nutzt die Politik die falsche Reihenfolge schamlos aus. Der Handel ist eben immer erpressbar, besonders von den eigenen Leuten. Die erhöhen die Grundkosten und möchten das das steigern.Destruktives Druckmittel sind Selektivverträge.
Ohne ein nachvollziehbares KONZEPT auf Basis wirtschaftlicher Tragfähigkeit wird die Politik weiter mit uns spielen. Sie wird ja auch dazu eingeladen.

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Brown bag ...

von gabriela aures am 02.04.2019 um 20:59 Uhr

....heißt ZWEI Gesprächstermine mit dem Patienten/Kunden oder Angehörigen PLUS Analyse nebst evtl. Rücksprachen mit den Ärzten.

Aufwand sicher nicht unter 2 Stunden - was wird die BAK fordern ?
Mit großem Glück wird "Kostendeckung" angestrebt, von "Verdienst" war ja nie die Rede. Und überhaupt ist das so ein Seelenbalsam, da KANN/DARF man ja gar nicht an den schnöden Mammon denken !

Auf auf - heilberuflich in die Miesen !

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Leistungen

von Anita Peter am 02.04.2019 um 19:35 Uhr

Wie wäre es, wenn mit dem Geld jetzt erstmal die ganzen Leistungen vergütet werden, die wir umsonst erbringen?

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Vergütung für Mehrarbeit auf oder unter Selbstkosten?

von Andreas Grünebaum am 02.04.2019 um 18:34 Uhr

Dieses Zitat spricht schon Bände: "Und wie hoch müsste die Vergütung sein, um diesen zeitlichen „Verlust“ wettzumachen?"

Es geht doch nicht um eine Vergütung von zusätzlichen Kosten, sondern um einen Mehrertrag für die Apotheke und deren Inhaber. Alleine schon der Personalaufwand für einen "Brown-Bag-Chek" ist unabsehbar. Wenn die zu "checkende" Person auch noch hohen Konversationsbedarf hat, kann das schon mal eine halbe Stunde dauern. Dazu noch der enorme zeitliche Aufwand bei einer Beratung am Krankenbett. Da landen wir selbst bei Beratung durch eine PTA ohne weiteren Ertrag der Apotheke locker bei 17 (Inhouse bei 30 Minuten Taktung) bis 36 (vor Ort) Euro Brutto pro Beratung. Davon erhielte die Apotheke Netto nach Abzug MwSt. 14,30 bzw. 30,25 Euro als Vergütung, ohne dass ein Beitrag für den Apothekenbetrieb und Unternehmerlohn erbracht wurde.
Es ist nicht weiter schwer auszurechnen, dass ein Gesundheitsfond für diese Leistung mit wenigstens einer Milliarde Euro auszustatten wäre, um dies auch nur einem Teil der Versicherten flächendeckend anbieten zu können.

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AW: Vergütung für Mehrarbeit auf oder

von gabriela aures am 02.04.2019 um 21:09 Uhr

Dazu hat ja Reinhard Herzog bereits vor ca. 6-7 Jahren eine Modellrechnung aufgestellt . Mittlerweile dürften die Kosten natürlich noch höher liegen.
Die Kassen werden es niemals zahlen und die ABDA wird die Kosten sowieso niemals als Minimalstforderung anerkennen .
Hat ja keiner von "den Guten"(=Offiziellen) ausgerechnet .

Den Offizin-Alltag nicht aufsprengen, niedrigschwellige Leistungen anbieten

von Armin Spychalski am 02.04.2019 um 18:28 Uhr

Guter Ansatz, bitte weiterverfolgen! Hausbesuche sind für kleine und Kleinst-Apotheken sicher nicht praktikabel. Brown bag Reviews sind ne feine Sache, wenn wir einen Wartebereich für die Offizinkunden einführen. Moment, der Herr Chefapotheker muss noch sein Anamnesegespräch beenden. Kunden, die wie Patienten beim Arzt, WARTEN (ein böses Wort!) - ein Traum..

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