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Bundestag
Spahn: Boni-Verbot soll auch für PKV-Versicherte gelten
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an einem ersten Entwurf zu einer Apotheken-Reform. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit der Reform ein Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer im SGB V verankern. Das ist bereits aus Eckpunktepapieren bekannt. Bis jetzt ist aber offen, wie dieses Verbot dann auch für Privatversicherte gelten soll. Am gestrigen Mittwoch äußerte sich Spahn dazu im Bundestag, ließ aber einige Fragen offen. Und: Es soll kein EU-Notifizierungsverfahren geben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnte schon in den kommenden Tagen einen ersten Entwurf für eine Apotheken-Reform vorlegen. Spahn will das Rx-Boni-Verbot im SGB V und im Rahmenvertrag verankern, die bisherige Verbotsregel im Arzneimittelgesetz soll wegen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gestrichen werden. Gleichzeitig plant das BMG eine Reihe schützender Maßnahmen zum Erhalt der freien Apothekenwahl: Krankenkassen sollen zum Beispiel keine Verträge mit EU-Versendern abschließen dürfen und auch keine Versicherten „lotsen“. Ebenfalls enthalten im Spahn-Paket sind mehrere Anpassungen am Apotheken-honorar, unter anderem die Einführung neuer, vergüteter Dienstleistungen.
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Die Kritik der Apotheker drehte sich in den vergangenen Wochen aber insbesondere um die in den Eckpunkten vorgesehenen Regelungen zur Gleichpreisigkeit. Konkret fordert die ABDA, dass das „alte“ Rx-Boni-Verbot nicht aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen wird, damit das Verbot auch für den PKV-Bereich gilt. Denn im SGB V lässt sich schließlich nur das Sozialrecht, also die Versorgung GKV-Versicherter regeln.
Gabelmann (Linke) fragt bei Spahn nach
Bei einer Fragestunde im Bundestag am gestrigen Mittwoch stellte die Linken-Arzneimittelexpertin und Apothekerin Sylvia Gabelmann die Frage, wie das Boni-Verbot auch für Privatversicherte gelten könnte. Spahns Antwort:
Frau Kollegin, es liegt in der Natur der Sache, dass eine sozialrechtliche Regelung, die wir im Sozialgesetzbuch verankern, nur gesetzlich Versicherte betrifft. Durch eine höchstrichterliche Entscheidung ist aber jüngst festgelegt worden – ich glaube, gestern oder vorgestern –, dass, wenn Privatversicherte von ihrer Apotheke einen Bonus erhalten, dieser bei der Erstattung durch die Privatversicherung abgezogen werden muss und nicht erstattet werden kann. Der Bonus muss ausdrücklich genannt und abgezogen werden, weil im Versicherungsvertrag mit dem privaten Versicherungsunternehmen festgelegt ist, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten sind. So ist indirekt auch dieser Bereich geregelt.“
1 Kommentar
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von Christian Springob am 04.04.2019 um 19:09 Uhr
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