Apothekengesetznovelle in Österreich

Kammer: Filialen, Öffnungszeiten und Botendienste deregulieren

Remagen - 05.04.2019, 11:45 Uhr

In Österreich steht eine Novellierung des Apothekengesetzes an. Die Apothekerkammer hat jetzt Vorschläge vorgelegt, nach denen das System in einigen Bereichen dereguliert werden könnte. ( r / Foto: Imago)

In Österreich steht eine Novellierung des Apothekengesetzes an. Die Apothekerkammer hat jetzt Vorschläge vorgelegt, nach denen das System in einigen Bereichen dereguliert werden könnte. ( r / Foto: Imago)


Die österreichischen Apotheker haben sich für eine Gesetzesinitiative ausgesprochen, die umfangreiche Neuregelungen für die Niederlassung von Apotheken und die Versorgung vorsieht. Sie wollen damit nach eigenem Bekunden beweisen, dass sie mit der Zeit gehen und sich auf geänderte Bedürfnisse der Bevölkerung einstellen. Es geht um die Öffnungszeiten, Filialgründungen, aber auch um die Regelungen zum Fremdbesitz.

Am 7. November 2018 hatte sich der Kammervorstand der Österreichischen Apothekerkammer mit einem Beschluss für eine umfassende Novellierung des Apothekengesetzes ausgesprochen. Nicht nur dem Gesetz selbst, sondern auch der Arzneimittelversorgung solle damit, so die Forderung der Kammer, eine Verjüngungskur verpasst werden. Der konkrete Vorschlag der Apothekerkammer liegt dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz seit Ende 2018 nun zur Beratung vor. Was die Apotheker sich im Einzelnen vorstellen, ist in einer Zusammenfassung in der Österreichischen Apotheker Zeitung (ÖAZ) nachzulesen.

Im Zentrum des Novellierungsvorschlags stehen eine optionale Ausweitung und Liberalisierung der Öffnungszeiten, verbesserte Möglichkeiten der Arzneimittelzustellung, Erleichterungen bei der Gründung von Filialapotheken und die Stärkung des Prinzips der inhabergeführten Apotheke. 

Kern-und Rahmenöffnungszeiten

Nach geltender Rechtslage sollen in Österreich für alle Apotheken in einem Ort die gleichen Öffnungszeiten gelten. Will eine Apotheke darüber hinausgehend geöffnet halten, so muss sie dies extra bewilligen lassen, was zwar nach Darlegung in der ÖAZ weit verbreitet sein soll, sich aber als wenig praktikabel erwiesen hat. In Zukunft sollen die Behörden  dem Vorschlag zufolge nur noch die Kernöffnungszeiten für alle Apotheken in einem Ort einheitlich vorschreiben. Daneben soll es Rahmenöffnungszeiten geben, die jede Apotheke sich individuell einrichten können soll, wobei die gesamte Öffnungszeit einer Apotheke wie beim Handel maximal 72 Stunden betragen soll. Um den Bereitschaftsdienst sinnvoll einteilen zu können, sollen die Apotheken ihre individuellen Öffnungszeiten für ein Jahr im Voraus mitteilen. 

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Zustellung von Arzneimitteln soll gelockert werden

Derzeit dürfen Apotheken in Österreich mit Bewilligung durch die Kammer eine sogenannte apothekeneigene Zustelleinrichtung betreiben. Diese darf  nicht mehr als sechs Straßenkilometer von der Apotheke entfernt sein, und dort dürfen nur dringend benötigte Arzneimittel abgegeben werden. Die Botenzustellung an einzelne Patienten im Einzugsgebiet einer Apotheke ist ebenfalls erlaubt, aber nur in Notfällen.

In Zukunft sollen die apothekeneigenen Zustelleinrichtungen nach den Vorstellungen der Apothekerkammer durch das Modell der sogenannten „Mobilen Apotheke“ abgelöst werden. Eine solche „Mobile Apotheke“ muss zwar im Einzugsgebiet der Apotheke liegen, jedoch soll hierfür keine konkrete Maximalentfernung vorgegeben werde. Sie soll auch von mehreren Apotheken gemeinsam betrieben werden können. Arzneimittel sollen auch dort lediglich durch Apotheker abgegeben werden dürfen, aber nicht, wie bei den Zustelleinrichtungen, nur dringend benötigte, sondern alle Arzneimittel. Außerdem sollen die Apotheken in Notfällen verpflichtet sein, dringend benötigte Arzneimittel in ihrem Einzugsgebiet gegen Verrechnung eines ortsüblichen Entgelts zuzustellen oder die Zustellung zu veranlassen. Das soll dann auch im Wege der Botenzustellung möglich sein, aber ein Apotheker muss telefonisch für die Beratung zur Verfügung stehen.

Die Zustellmöglichkeiten sollen darüber hinaus noch weiter gelockert werden. So sollen öffentliche Apotheken in Zukunft als freiwillige Dienstleistung in ihrem Einzugsgebiet rezeptfreie Humanarzneimittel zustellen oder versenden dürfen. Die Abgrenzung dieser neuen Option zum Fernabsatz könnte allerdings knifflig werden.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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