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Apotheken-Stärkungsgesetz
205 Millionen Euro mehr für Apotheken
Das Bundesgesundheitsministerium
hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“
vorgelegt. Wie angekündigt, wird die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung
zum Gegenstand des Rahmenvertrags. Bei Verstößen gegen die Preisvorschriften
drohen Apotheken Vertragsstrafen bis zu 50.000 Euro oder ein bis zu zwei Jahre
andauernder Versorgungsausschluss. Auch eine „Lex Hüffenhardt“ ist geplant.
Und: Es soll nun 205 Millionen Euro zusätzliches Honorar geben – davon sollen 150 Millionen
Euro in neue pharmazeutische Dienstleistungen fließen.
Berlin – Erstellt am 08.04.2019, 15:15 Uhr

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205 Millionen Euro mehr für Apotheken
Das Bundesgesundheitsministerium
hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“
vorgelegt. Wie angekündigt, wird die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung
zum Gegenstand des Rahmenvertrags. Bei Verstößen gegen die Preisvorschriften
drohen Apotheken Vertragsstrafen bis zu 50.000 Euro oder ein bis zu zwei Jahre
andauernder Versorgungsausschluss. Auch eine „Lex Hüffenhardt“ ist geplant.
Und: Es soll nun 205 Millionen Euro zusätzliches Honorar geben – davon sollen 150 Millionen
Euro in neue pharmazeutische Dienstleistungen fließen.
205 Millionen Euro mehr für Apotheken
Das Bundesgesundheitsministerium
hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“
vorgelegt. Wie angekündigt, wird die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung
zum Gegenstand des Rahmenvertrags. Bei Verstößen gegen die Preisvorschriften
drohen Apotheken Vertragsstrafen bis zu 50.000 Euro oder ein bis zu zwei Jahre
andauernder Versorgungsausschluss. Auch eine „Lex Hüffenhardt“ ist geplant.
Und: Es soll nun 205 Millionen Euro zusätzliches Honorar geben – davon sollen 150 Millionen
Euro in neue pharmazeutische Dienstleistungen fließen.
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