Apotheken-Stärkungsgesetz

205 Millionen Euro mehr für Apotheken

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ vorgelegt. Wie angekündigt, wird die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung zum Gegenstand des Rahmenvertrags. Bei Verstößen gegen die Preisvorschriften drohen Apotheken Vertragsstrafen bis zu 50.000 Euro oder ein bis zu zwei Jahre andauernder Versorgungsausschluss. Auch eine „Lex Hüffenhardt“ ist geplant. Und: Es soll nun 205 Millionen Euro zusätzliches Honorar geben – davon sollen 150 Millionen Euro in neue pharmazeutische Dienstleistungen fließen.