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Biosimilar-Austausch
Ärzterundschreiben zu Humira: Steht Abbvie unter Druck?
Am 17. Oktober 2018 fiel das milliardenschwere Humira®-Patent. Seitdem steht der Originalhersteller Abbvie einer wachsenden Biosimilar-Konkurrenz gegenüber. Vor einigen Tagen schrieb das Wiesbadener Unternehmen in der Überschrift eines Ärzterundschreibens, dass der Austausch von Humira® durch Adalimumab-Biosimilars nicht erlaubt sei. Der Branchenverband Pro Biosimilars wirft Abbvie Irreführung vor und fordert eine Richtigstellung. Wer hat Recht?
Das Thema Biosimilar-Austausch ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wieder aktuell geworden. So schlug die Bundesregierung im GSAV-Referentenentwurf vor, den Austausch in der Apotheke zu ermöglichen. Im Regierungsentwurf baute das Ministerium eine dreijährige Vorlaufzeit ein. Seitdem sind kontroverse Stellungnahmen in den Fachmedien zu lesen.
War Abbvies Rundschreiben missverständlich?
Zwar geht es um den Apothekenaustausch und nicht um die ärztliche Verschreibung. Aber im hektischen Praxisalltag stets den gesundheitspolitischen Überblick zu bewahren, gelingt vielleicht nicht allen Medizinern. So könnte der jüngste Ärztenewsletter des Humira®-Originalherstellers Abbvie beim flüchtigen Lesen zu Missverständnissen geführt haben.
Das Abbvie-Rundschreiben trägt die Überschrift „Humira®: Kein Austausch durch Adalimumab erlaubt“ sowie die prominente Zwischenüberschrift „Humira® eindeutig verordnen“ und erklärt den Unterschied zwischen Generika und Biosimilars. Mit dem Satz „Demnach darf Humira® nicht gegen Adalimumab-Biosimilars ausgetauscht werden“ meint Abbvie vermutlich den Apothekenaustausch. Doch im Textzusammenhang könnten Ärzte diesen Hinweis beim flüchtigen Lesen auch auf ihre Verschreibungspraxis beziehen.
Pro Biosimilars wirft Humira-Hersteller Irreführung vor
Das findet zumindest die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars. In einem Schreiben an die Abbvie-Geschäftsführung, das DAZ.online vorliegt, wirft der Branchenverband dem Pharmakonzern Irreführung vor und fordert eine Richtigstellung. „Wettbewerb sollte – da stimmen wir sicher überein – mit fairen und redlichen Mitteln ausgetragen werden, ethische Standards sind unbedingt einzuhalten. Eine gezielte Verunsicherung der Ärzteschaft bis hin zu bewusster Irreführung steht allerdings nicht im Einklang mit diesen Grundsätzen und Standards. Und genau das müssen wir Ihnen bzw. Abbvie Deutschland vorwerfen“, erklären Stephan Eder und Bork Bretthauer vom Vorstand des Branchenverbands.
Bei einem Treffen mit Vertretern der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen hätten die Biosimilar-Lobbyisten Rückendeckung für ihre Auffassung erhalten. „So geht’s nicht. Das muss richtiggestellt werden“, hätten die Gesprächspartner erklärt und dieser Forderung schließe sich der Lobbyverband an.
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