ABDA, Hausärzte, CDU, Linke, FDP, BAH

Das sind die Reaktionen auf Spahns Apothekenreform-Entwurf

Berlin - 10.04.2019, 07:00 Uhr

Das meiste Lob erhält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für seinen Vorschlag zu einer Apotheken-Reform aus seiner eigenen Fraktion, die heftigste Kritik kommt von den Hausärzten. (Foto: imago)

Das meiste Lob erhält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für seinen Vorschlag zu einer Apotheken-Reform aus seiner eigenen Fraktion, die heftigste Kritik kommt von den Hausärzten. (Foto: imago)


Die Hausärzte finden ihn gefährlich, die ABDA sieht Potenzial, will aber nachverhandeln, die CDU ist recht zufrieden und die Linke warnt davor – es geht um den ersten Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes. Neben den schon aus den Eckpunkte-Papieren bekannten Plänen (Rx-Boni-Verbot, Apothekenhonorar etc.) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in den Entwurf einige Überraschungen eingebaut, beispielsweise die Modellvorhaben zum Impfen. DAZ.online bietet einen Überblick über die ersten Reaktionen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in dieser Woche den ersten Referentenentwurf zu einem Apotheken-Stärkungsgesetz veröffentlicht. Mit ihm will das Ministerium den Versandhandelskonflikt dadurch lösen, dass die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtender Bestandteil des Rahmenvertrags wird (§ 129 SGB V). Zudem sollen Teile des Apothekenhonorars erhöht und neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt werden. Außerdem plant Minister Jens Spahn (CDU), dass Apotheker in Modellvorhaben Grippeschutzimpfungen verabreichen. Außerdem soll es erstmals Verordnungen geben, die eine wiederholte Abgabe von Arzneimitteln ermöglichen – so sollen Chroniker ihre Arztbesuche verringern können.

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Innerhalb seiner Fraktion war Spahn mit seinen ersten Eckpunkten für eine Apotheken-Reform im Dezember auf heftigen Widerstand gestoßen – zu groß war der Anteil der Unionspolitiker, die noch ein Rx-Versandverbot forderten. Doch die Union fand in dem Rx-Boni-Verbot im SGB V einen internen Kompromiss. Mit dem nun vorliegenden Entwurf ist der für Arzneimittelthemen zuständige CDU-Abgeordnete Michael Hennrich zufrieden. Gegenüber DAZ.online sagte er:


Ich finde, dass wir hier einen guten Entwurf vorliegen haben. Er bietet den Apothekern Perspektiven. Mit den Modellvorhaben zu Impfungen in Apothekern beweist der Minister Mut und zeigt, dass er die Apotheke nach vorne bringen will. Ich finde es auch gut, dass es für die pharmazeutischen Dienstleistungen nun etwas mehr Geld geben soll, weil auch diese neuen Tätigkeitsbereiche den Apothekern neue Chancen bieten. Was die Rechtssicherheit betrifft, müssen wir natürlich abwarten, wie die Versender reagieren. Es ist wichtig, dass wir das Boni-Verbot jetzt nicht nur im Rahmenvertrag, sondern auch im SGB V etablieren. Ich hoffe, dass sich die Apothekerschaft hinter diesem Vorhaben jetzt sammeln kann.“

Michael Hennrich, CDU


Aus der Opposition meldete sich indes die FDP zu Wort. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Liberalen im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, sieht Licht und Schatten im ersten Entwurf der Apotheken-Reform. Gegenüber DAZ.online sagte sie:


Da das Thema ‚Impfungen in den Apotheken‘ zumeist dazu führte, dass ein ärztliches Dispensierrecht reflexartig gefordert wurde, war ich in der Vergangenheit stets skeptisch. Allerdings sieht der Referentenentwurf nunmehr regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken vor. Modellvorhaben sind ein geeignetes Mittel ‚neue Dinge‘ auszuprobieren und möglicherweise die Quote von Grippeschutzimpfungen zu erhöhen. Das müssen die beteiligten Krankenkassen mit den Apothekern selbst entscheiden, zumal die Anforderungen an Apotheken hoch sind. Durch den geplanten Umweg, die Gleichpreisigkeit über das SGB V zu regeln, wird praktisch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Oktober 2016 umgangen. Verlagern wir jetzt einfach den Paragrafen ins SGB V, bedeutet das nicht automatisch, dass der europäische Gesetzgeber seinen Willen dadurch umgesetzt sieht. Das Urteil des VG Karlsruhe bestätigt das Verbot apothekenpflichtiger Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkauf zu bringen. Solange das Urteil nicht höchstrichterlich aufgehoben ist, hat es Bestand und muss beachtet werden.“

Christine Aschenberg-Dugnus, FDP




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Impfen

von Conny am 10.04.2019 um 12:56 Uhr

Albern. Konflikte mit Ärzten vorprogrammiert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Jens Spahn „OFF ROAD“ ...

von Christian Timme am 10.04.2019 um 8:11 Uhr

Runter von der „German Autobahn“ ... stehen können wir auch woanders ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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