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Bundesrat billigt TSVG
Länder: Vergütung für Grippeimpfstoffe deckt Aufwand der Apotheken nicht
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das Terminservice- und Versorgungsgesetz passieren lassen. Damit steht seinem baldigen Inkrafttreten nichts mehr im Weg. Allerdings üben die Länder in einer begleitenden Entschließung deutliche Kritik am Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sowie einzelnen Regelungen – insbesondere an denen zur Impfstoffversorgung.
Der Bundestag hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 14. März 2019 verabschiedet und zugleich umfangreiche Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurf beschlossen. Nun stand der abschließende Durchgang im Bundesrat an. Die Länder billigten das Gesetz zwar, beschlossen aber eine begleitende Entschließung. In dieser bedauert der Bundesrat, dass eine eingehendere Erörterung der Reformoptionen mit den Ländern im Vorfeld nicht möglich gewesen sei. Zudem warnt er vor zusätzlichem bürokratischen Aufwand, den einige der neuen Regelungen mit sich bringen würden. Sie stünden dem Ziel einer schnelleren Versorgung entgegen. Skeptisch sehen die Länder auch die Tendenz, Aufgaben im Gesundheitsbereich auf die Ebene des Bundes zu verlagern. Gerade die föderale Struktur sichere die passgenaue Versorgung, mahnen sie.
Vor allem aber sieht der Bundesrat die neuen Regelungen zur Versorgung ärztlicher Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen „sehr kritisch“. Laut Gesetzesbegründung soll mit dem neuen Verfahren eine frühzeitige Planung und frühzeitige Bereitstellung der Impfstoffe ermöglicht werden. Doch die Länder halten es aus verschiedenen Gründen als dafür ungeeignet und befürchten für die Zukunft erneut erhebliche Schwierigkeiten bei der Versorgung. Sie fordern die Regierung daher auf, die getroffenen Regelungen auf ihre Zweckmäßigkeit und Praxistauglichkeit schon für die kommende Saison zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.
Konkret kritisiert der Bundestag den neuen Planungsprozess, der den Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen feststellen soll. Daran sind PEI, BfArM, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Hersteller beteiligt – doch dabei würden die Bedarfe für die Impfungen von Privatpatienten, durch Gesundheitsämter und Betriebsärzte nicht berücksichtigt. Und ob die einzukalkulierende Reserve von 10 Prozent diese Lücke sicher abdecken könne, sei ungewiss, meinen die Länder.
2 Kommentare
Aufwandsentschädigung?
von ratatosk am 13.04.2019 um 23:21 Uhr
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Impfstoffe
von Conny am 12.04.2019 um 14:26 Uhr
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