Kooperation mit Start-up

Zuzahlungsprüfung in Echtzeit nun auch bei der SBK

Stuttgart - 16.04.2019, 14:15 Uhr

Zuzahlungsbefreit oder nicht? Das lässt sich nicht immer sofort klären, ein Online-Service soll nun helfen. (c / Foto: imago)

Zuzahlungsbefreit oder nicht? Das lässt sich nicht immer sofort klären, ein Online-Service soll nun helfen. (c / Foto: imago)


Das Dresdner Start-up Scanacs hat eine Plattform entwickelt, die einen digitalen Austausch zwischen Apotheken und Krankenkassen und somit eine Zuzahlungsprüfung in Echtzeit ermöglicht. Mit der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK arbeitet nun eine weitere Kasse mit dem Unternehmen zusammen und bietet diesen Service an. In naher Zukunft sollen noch weitere Anwendungen dazukommen und so zum Beispiel Prüfprozesse immens verkürzt werden.

Zuzahlungsbefreit oder nicht? Diese Frage taucht in der Apotheke immer wieder auf, wenn ein Patient ein Rezept vorlegt, auf dem das Kreuz für die Zuzahlungsbefreiung nicht gesetzt ist. Der Patient selbst behauptet aber, zuzahlungsbefreit zu sein. Hat er oder sie keinen Ausweis dabei und auch keine Kundenkarte, auf der eine Befreiung vermerkt ist, bleibt nur die Anfrage bei der Kasse – und da gibt es nicht immer sofort eine Antwort. Seit dem vergangenem Jahr bietet die AOK-Plus an, den Status online abzufragen. Der Apotheker gibt auf der Plattform die Versichertennummer ein und erhält laut AOK „innerhalb weniger Sekunden“ den Zuzahlungsstatus.

Nun stellt mit der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK eine weitere Kasse diesen Service zur Verfügung. Wie die Kasse mitteilt, hat sie einen Vertrag mit dem Dresdner Startup Scanacs unterzeichnet – laut Website zählt die AOK plus zu den Unterstützern des Unternehmens. Es sei eine Plattform entstanden, auf der Krankenkasse und Apotheke unkompliziert kommunizieren und vor allem sicher Daten austauschen können, erklärt die SBK in einer Mitteilung.

Online-Zuzahlungsprüfung soll nur der Anfang sein

Bei Vorlage eines Rezepts könne der Befreiungsstatus der Kunden sofort und in Echtzeit überprüft werden, heißt es. Es reiche die vom Arzt auf das Rezept abgedruckte Versichertennummer, die der Apotheker online auf der Scanacs-Plattform eingibt. Damit sie den Service nutzen können, müssen sich Apotheken bei Scanacs registrieren, dann steht er kostenfrei zur Verfügung.

Laut SBK soll die Online-Zuzahlungsprüfung aber nur der Anfang sein. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Start-up gingen weiter. Der gesamte Abrechnungs- und Prüfprozess zwischen Apotheke und Krankenkasse werde mit der neuen digitalen Plattform optimiert. „Mit Scanacs können wir Prüfprozesse auf wenige Sekunden und Abrechnungsprozesse zukünftig auf wenige Tage reduzieren. Außerdem schaffen wir für alle Beteiligten mehr Transparenz, geben Planungssicherheit und heben gleichzeitig Effizienzpotenziale“, erklärt Christian Nitsche, Fachexperte Prozessautomatisierungsmanagement von der SBK.

Die nächste Ausbaustufe der Plattform soll eine digitalisierte Verordnungsprüfung mit Abgabehinweisen über die Software sein. In den Modellregionen Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen will die Kasse diesen Service zunächst umsetzen.

Laut Webseite gehören neben der SBK und der AOK plus auch die Barmer und die HKK zu den Unterstützern von Scanacs.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

AOK-Plus bietet Online-Check

Zuzahlung ja oder nein?

Trotz angeblich steigender Zahlen

Direktabrechner Scanacs meldet Insolvenz an

Direktabrechnung von E-Rezepten

Elac-Apothekenkooperation steigt bei Scanacs ein

Direktabrechnung soll sichergestellt sein

Scanacs insolvent

Scanacs-Geschäftsführer verknüpft Apotheken mit Krankenkassen

„Prozesse, die in anderen Branchen Standard sind“

Kooperation mit Scanacs

CGM Lauer pusht die Direktabrechnung

2 Kommentare

Zuzahlungscheck

von Christiane Pflug am 23.04.2019 um 10:59 Uhr

hm, wo bleibt denn da der Datenschutz?????

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

unnötig..

von Jan Kusterer am 16.04.2019 um 14:23 Uhr

Wenn die Patienten ihre Zuzahlunsbefreiung ernst nehmen würden (in Praxis bringen und Rezeptkreuz beim Empfang ihres Rezeptes kontrollieren) und die Praxen ihre Arbeit machen würden und das Kreuz an der richtigen Stelle machen würden... Dann müssten nicht noch zusätzliche Finanzen aus dem Gesundheitssektor in "entschuldigung" sinnlose StartUps gepumpt werden..... Weil zwei Parteien einfach nicht ihren Job machen braucht man nicht unbedingt einen Dritten...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.