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Referentenentwurf
PTA-Reformgesetz: Keine längere Ausbildung, aber mehr Eigenständigkeit
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bleibt im Modus höchster Aktivität. Keine zwei Wochen nachdem er den Referentenentwurf für ein Apotheken-Stärkungsgesetz präsentiert hat, legt er nun den versprochenen Entwurf für die PTA-Reform nach. Sein Ziel: Der PTA-Beruf soll gestärkt und aufgewertet werden. Neben der Definition eines umfangreichen Berufsbilds sowie Änderungen bei der Ausbildung und der Prüfung ist vor allem vorgesehen, dass PTA mehr Befugnisse erhalten und die Beaufsichtigung durch Apotheker gelockert wird. Eine Verlängerung der Ausbildung hält das Ministerium hingegen nicht für nötig.
Der Bundesgesundheitsminister hat es schon vor einigen
Monaten angekündigt: Der Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) soll moderner und attraktiver werden. Die
schon recht alten Regelungen im Gesetz über den Beruf des
pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) sowie die Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung (PTA-APrV) sollen überarbeitet werden. Schon Ende 2018 trafen sich in Berlin Vertreter der Apothekengewerkschaft Adexa, des Bundesverbandes PTA und der ABDA mit Vertretern des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG), um einen Weg auszuloten. Diese Gespräche setzten sich im neuen Jahr fort – gesprochen wurde unter anderem über Kompetenzerweiterungen zudem über eine etwaige Verlängerung der
Ausbildung. Während sich die Adexa und der BVpta für eine längere Schulzeit stark machten, lehnten sowohl die ABDA als auch die Lehrkräfte der PTA-Schulen diese Idee ab.
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Nun hat das BMG einen ersten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)“ vorgelegt. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, das Berufsbild und die Ausbildung der PTA im Hinblick auf die geänderten Anforderungen der Apothekenpraxis zu reformieren – schließlich haben sich die Aufgabenschwerpunkte von PTA in den Apotheken deutlich verändert. „Die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die damit verbundene Information und kompetente Beratung ist im Vergleich zur Prüfung von Arzneimitteln in den Vordergrund getreten. Das Berufsbild und die Ausbildung müssen entsprechend angepasst werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Für die Herstellung von Arzneimitteln müsse eine fundierte pharmazeutisch-technologische Kompetenz gewährleistet bleiben. Gleichzeitig soll unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung erweiterter Kompetenzen im Apothekenbetrieb ermöglicht werden. Nicht zuletzt soll der Beruf aufgewertet und damit auch attraktiver werden – denn es gilt bekanntlich, einem Fachkräftemangel in Apotheken entgegenzuwirken.
Keine längere Ausbildungszeit
Das Thema Ausbildungsverlängerung wird im Gesetzentwurf zwar angesprochen – aber abgelehnt. „Die Verlängerung des schulischen Lehrgangs würde zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten bei den Schulen und Lehrkräften sowie zu einer damit einhergehenden (zumindest temporären) Verringerung der Absolventenzahl und Verteuerung der Ausbildung führen“, heißt es. Es wird zudem bezweifelt, dass eine längere Ausbildung attraktiver ist als eine kompakte Ausbildung. Da zwingende Gründe für eine Verlängerung nicht ersichtlich seien, wäre eine entsprechende Regelung unverhältnismäßig.
2 Kommentare
PTA-Ausbildung
von Mann am 24.04.2019 um 15:55 Uhr
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Medikationsmanagement Apotheker(in)-sache
von Thomas Kerlag am 18.04.2019 um 18:40 Uhr
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