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Umstrukturierung des Apothekensektors
Frankreichs Wettbewerbshüter empfehlen bahnbrechende Maßnahmen
Die französische Wettbewerbsbehörde schlägt umfangreiche Maßnahmen zur Liberalisierung des Apothekensektors vor, darunter eine Lockerung des Online-Handels mit Arzneimitteln und der Apothekenpflicht und eine Deregulierung beim Apothekenbesitz. Die Apothekerschaft läuft dagegen Sturm.
In Frankreich sorgt eine Untersuchung der Wettbewerbsbehörde zur Liberalisierung
der Arzneimitteldistribution und des Apothekensektors für große Aufregung. Es
ist nicht die erste dieser Art. Bereits im Jahr 2013 hatte die Autorité de la Concurrence
(ADLC) eine ähnliche Bewertung durchgeführt. Aus
der Sicht der Wettbewerbshüter waren die damaligen Empfehlungen jedoch nicht
angemessen befolgt worden. Deshalb hat die Behörde den Sektor erneut unter die
Lupe genommen.
Viele Apotheken rentieren sich nicht mehr
Am 4. April 2019 hat sie nun ihre Stellungnahme („Avis“) vorgelegt. Diese bezieht sich im Wesentlichen auf fünf Hauptthemen: Den Online-Verkauf von Arzneimitteln, die Apothekenwerbung, die Erweiterung der Rolle des Apothekers, das Apothekenmonopol und die Regeln für den Apothekenbesitz. Wie aus dem Dokument hervorgeht, beobachtet die ADLC in den letzten Jahren eine Erosion der Rentabilität der Apotheken. Diese werde herbeigeführt durch die große Abhängigkeit vom erstattungsfähigen Markt und den dortigen Kostendämpfungsmaßnahmen, aber auch durch den verstärkten Wettbewerb im Bereich der nicht-apothekenpflichtigen Gesundheitsprodukte, bei dem die Apotheken mit den „Parapharmacies“ und Supermärkte nicht mithalten können. Hier will die Behörde nun Abhilfe schaffen, aber längst nicht alle Empfehlungen schmecken der Apothekerschaft.
Online-Handel und Werbung
So erscheint den Wettbewerbshütern das Regime für den Online-Verkauf von Medikamenten in Frankreich zu restriktiv. Bislang hätten nur 2,3 Prozent der Apotheken eine Online-Lizenz, und der Online-Verkauf von Arzneimittel mache nur ein Prozent des Gesamtumsatzes in dem hierfür freigegebenen Segment aus, hat die ADLC ermittelt. Die Behörde schlägt deshalb Erleichterungen vor, um das Geschäft anzukurbeln, wie etwa die Möglichkeit, dass Online-Apotheken ihr Verkaufsangebot auf einer gemeinsamen Seite anbieten und dass sie Lagerräume getrennt von ihrer Apotheke nutzen können.
Außerdem sollen die Möglichkeiten der Preiswerbung für optionale verschreibungsfähige Medikamente (PMF), die ansonsten in der Selbstmedikation abgegeben werden, gelockert werden, ebenso wie die Werbung für Hygieneartikel. Auch für Apothekendienstleistungen sollte nach den Vorstellungen der ADELC geworben werden dürfen.
4 Kommentare
Pharma for you ... it’s so easy ...
von Christian Timme am 24.04.2019 um 7:22 Uhr
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Ähm
von Stefan Haydn am 23.04.2019 um 19:35 Uhr
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Grüne und FDP
von Dr Schweikert-Wehner am 23.04.2019 um 10:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Steuerparadies
von Stefan Haydn am 23.04.2019 um 19:37 Uhr
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