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Antwort auf Grünen-Anfrage
Ministerium: Das Papierrezept soll nicht abgeschafft werden
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt bei den E-Verordnungen aufs Tempo – erste Tests mit digitalen Rezepten gibt es sogar schon. Aber was passiert eigentlich mit dem Papierrezept, wenn das E-Rezept eingeführt wird? In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen stellt das Bundesgesundheitsministerium nun klar, dass eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes nicht vorgesehen ist.
Noch in dieser Legislaturperiode soll sich beim Thema E-Rezept einiges tun. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) will die Bundesregierung Apotheker, Kassen und Ärzte dazu verpflichten, innerhalb von sieben Monaten die nötigen Vereinbarungen zu treffen, damit Arzneimittel auch digital verordnet werden können. Zur Erklärung: Derzeit ist das Papierrezept in mehreren Verträgen und Gesetzen als Verordnungsmedium vorgeschrieben. Läuft alles nach Plan, könnten diese Vereinbarungen im Frühjahr 2020 stehen. Konkret geht es um die Bundesmantelverträge, den Rahmenvertrag und die Arzneimittelabrechnungsvereinbarung.
Schon jetzt gibt es aber Projekte, in denen das E-Rezept getestet werden soll. Die Techniker Krankenkasse hat kürzlich ein Modellvorhaben in einem Hamburger Stadtteil gestartet. Und in Baden-Württemberg wollen die Apotheker (Kammer und Verband) gemeinsam mit den Kassen ein Projekt in zwei Regionen starten – mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung. Die Grünen-Bundestagsfraktion sorgt sich in diesem Zusammenhang um die sogenannte Interoperabilität der E-Rezepte. Es geht also um die Frage, ob die einzelnen E-Rezepte überhaupt miteinander und mit der von der Gematik geplanten Version des E-Rezeptes kompatibel sind. „Es besteht die Gefahr, dass nationale Insellösungen für das elektronische Rezept wie auch den elektronischen Medikationsplan entstehen“, heißt es in einer Anfrage der Grünen an die Bundesregierung, in der es neben dem E-Rezept auch um den E-Medikationsplan und die Kompatibilität mit europäischen Netzwerken geht.
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In seiner Antwort weist das BMG auf das von der Gematik aufgebaute Interoperabilitätsverzeichnis „vesta“ hin, das es seit 2017 gibt. Das Verzeichnis diene der Förderung der Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen. „Darin werden (…) technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme der Gesundheitsbranche aufgeführt“, so das Ministerium.
Die Grünen erkundigen sich aber auch sehr detailliert nach den Plänen des BMG in Sachen E-Rezept. Unter anderem geht es um die Frage, wie es um die Zukunft des Papierrezeptes bestellt ist, wenn digital verordnet werden kann. Das BMG stellt dazu klar, dass Ärzte auch künftig – wenn gewünscht – auf Papier verordnen können sollen. „Eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes ist derzeit nicht geplant“, heißt es in der Antwort. Wie das Nebeneinander von Papier- und E-Rezept aber genau ausgestaltet werden soll, erklärt das BMG nicht weiter
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