DAZ-Gastkommentar zum Apothekenstärkungsgesetz

Mand: „Das Gesetz erfüllt nicht einmal den eigenen Anspruch“

25.04.2019, 07:00 Uhr

Dr. Elmar Mand hält nichts von den Plänen des Bundesgesundheitsministers für eine Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit. (Foto: Schelbert)

Dr. Elmar Mand hält nichts von den Plänen des Bundesgesundheitsministers für eine Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit. (Foto: Schelbert)


Der Apothekenrechtsexperte Dr. Elmar Mand warnt schon seit Wochen davor, die im Arzneimittelgesetz normierte Preisbindung für EU-Versandapotheken zu streichen. Der mittlerweile vorliegende Referentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz sieht jedoch genau dies vor. In einem Gastkommentar für die DAZ legt Mand dar, warum das tatsächlich das Aus für eine Geltung des deutschen Arzneimittelpreisrechts für EU-Versender bedeutet und weshalb der Versuch, die Gleichpreisigkeit über das Sozialrecht zu sichern, nicht funktionieren wird.  

Bereits Mitte März hatte Dr. Elmar Mand als Referent des ApothekenRechtTags im Rahmen der Interpharm vor einem „Super-Gau“ für die Apotheken gewarnt: der Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), also der Norm, die die klarstellt, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis auch für EU-ausländische Versandapotheken gilt. Mittlerweile hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ vorgelegt. Dieser sieht genau diese Streichung vor – damit werde der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 Rechnung getragen, heißt es in der Begründung. Und weiter: „Mit der Änderung erkennt die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission an“. Denn diese hat bekanntlich kürzlich ein zwischenzeitlich ruhendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufleben lassen, in dem es um genau diesen Satz im Arzneimittelgesetz geht. Die Kommission meinte schon 2013, dass mit dieser Regelung gegen die Grundfreiheit des freien Warenverkehrs verstoßen wird.

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Doch Mand ist überzeugt: Auf diese Weise wird der Gesetzgeber seinem eigenen Ziel, die bestehende Ungleichbehandlung in- und ausländischer (Versand-)Apotheken zu beenden, nicht gerecht. Auch nicht in Verbindung mit seinem Versuch, die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung jedenfalls im GKV-Bereich über den Rahmenvertrag zu regeln. Warum, das erläutert der Jurist von der Universität Marburg in einem Gastkommentar in der aktuellen DAZ. Ein Problem sieht er darin, dass der Gesetzgeber im geplanten neuen § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V vollständig auf einen Hinweis im Gesetzestext verzichtet, woraus sich eine Preisbindung für EU-Versender herleiten ließe. Damit sei diese angedachte Regelung lediglich als Rechtsgrundverweisung auf das Arzneimittelpreisrecht auszulegen, das ausländische Versender künftig aber gerade explizit von seinem Anwendungsbereich ausklammern will. Damit EU-Versender jedoch ans Preisrecht gebunden werden, sei eine Kollisionsnorm wie § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG notwendig.

Und Mand hat noch einige Argumente mehr, warum das Bundesgesundheitsministerium mit dem Gesetzentwurf nur einen „halbherzigen Versuch unternommen hat, die Gleichpreisigkeit wenigstens im GKV-Segment aufrecht zu erhalten“. Das Ende der bisherigen Preisbindung wäre aus seiner Sicht unausweichlich. Denn: „Rechtlich ist die partiell fortbestehende und vom deutschen Gesetzgeber abgesegnete Inländerdiskriminierung jedenfalls gegenüber privat Versicherten ein Hebel, um das Preisrecht insgesamt anzugreifen. Faktisch erhalten die häufig in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften agierenden ausländischen Versandapotheken den Freibrief, auf einem für den Ertrag von Apotheken ganz wesentlichen Teilmarkt ihre disruptive Preispolitik zu entfalten“.  

Lesen Sie hier den gesamten Gastkommentar von Dr. Elmar Mand in der DAZ Nr. 17, 2019, S. 23:

Ein Gastkommentar zum Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes

„Freibrief für ausländische Versand­apotheken!“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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7 Kommentare

Das ist der Plan

von Sylvia am 26.04.2019 um 14:19 Uhr

Mich würde die Art des Giftes mal interessieren, welches die ABDA an ihre Mitgliedsorganisationen verspritzt hat, damit diese stillschweigen und abnicken zum Fallenlassen des Rx-Versandverbote und damit das Spahn-Gesetz fast alle "gut" finden. Man kann sich vieles schön reden, wenn man betrunken gemacht wird. Dass die ABDA den ganzen Berufsstand verraten hat, indem sie das Verbot für Rx-Arzneimittel ohne Widerstand hat fallen lassen, hat ein besonderes Geschmäckle wegen des erst kürzlich beendeten Prozesses gegen Thomas Bellartz im Datenklau-Skandal beim Bundesgesundheitsministerium im Jahre 2013. Erpressung mit der Weichkoch-Methode eines lang andauernden Prozesses, der jederzeit eine neue Wendung bekommen hätte, wenn man sich hätte nicht erpressen lassen? Dies wäre zumindest eine spannende Verschwörungstheorie, die das Großkapital und berufspolitischen Vertreter zu ihrem Nutzen ausgehandelt haben könnten, um den eigenen Berufsstand zu enteignen. So kanns gehen mit unserer Demokratie und unserer Politik, wenn viele faul sind und sich berufspolitisch nicht engagieren.

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LAK Hessen

von Dr.Diefenbach am 25.04.2019 um 14:09 Uhr

...da liegt die LAK Hessen dann exakt richtig.Die Streichung des §78,Abs.1 Satz 4 AMG als fatal hinzustellen,bedarf keiner weiteren Erläuterung.Also ich bin für ein Misstrauensvotum gegenüber der ABDA-Spitze,wenn man da nicht entsprechend knallhart agiert.

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Mand-Expertise

von Roland Mückschel am 25.04.2019 um 9:48 Uhr

Und nun?
Wird die ABDA diese Expertise ihren
Mitgliedsorganisationen zur
Meinungsbildung und Diskussion weiterleiten?
Niemand soll sagen er hätte es nicht gewusst.

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Zum 1ten, 2ten und ... Verkauft an die EU ...

von Christian Timme am 25.04.2019 um 8:48 Uhr

Eine Rechtssicherheit für deutsche Apotheken „anzustreben“ widerspricht der sich sichtbar „windenden Gesundheitspolitik“ der Regierungskoalition. Ein Blick in die Zukunft ... macht es auch nicht besser. Weiterhin gilt es zu vermerken, das es neben dem Euro noch „Ersatzwährungen“ gibt um Deutschland beliebig zu „entwerten“ ... sorry ... auf ein „anderes Niveau“ zu bringen.

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Das ist der Plan

von Anita Peter am 25.04.2019 um 8:33 Uhr

Es kann keiner mehr sagen es gab keine Warnungen. Aber anscheinend ist es der Plan von Spahn unter dem schönen Euphemismus "Apothekenstärkungsgesetz" die Preisbindung und letztendlich auch das FBV zu Fall zu bringen.
Und die ABDA hat das alles in einem Stillschweigeabkommen mit ausgehandelt. Es ist nicht zu glauben....

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AW: Das ist der Plan

von Conny am 25.04.2019 um 10:05 Uhr

Bei Spahn ist klar, nach der Politik hat dieser Mensch ausgesorgt. Danke Max. Bei Schmidt weiss ich nicht: ist diese unglaubliche Unterstützung für Spahnische Ideen seiner Vergangenheit im Osten geschuldet, oder wird er wohlhabend als ABDA Präsident hoffentlich bald zurücktreten. Aber es wundert einen eigentlich bei Friese , Schmidt und Co gar nichts mehr.

AW: Das ist der Plan

von Sylvia Trautmann am 26.04.2019 um 14:12 Uhr

Mich würde die Art des Giftes mal interessieren, welches die ABDA an ihre Mitgliedsorganisationen verspritzt hat, damit diese stillschweigen und abnicken zum Fallenlassen des Rx-Versandverbote und damit das Spahn-Gesetz fast alle "gut" finden. Man kann sich vieles schön reden, wenn man betrunken gemacht wird. Dass die ABDA den ganzen Berufsstand verraten hat, indem sie das Verbot für Rx-Arzneimittel ohne Widerstand hat fallen lassen, hat ein besonderes Geschmäckle wegen des erst kürzlich beendeten Prozesses gegen Thomas Bellartz im Datenklau-Skandal beim Bundesgesundheitsministerium im Jahre 2013. Erpressung mit der Weichkoch-Methode eines langandauernden Prozesses, der jederzeit eine neue Wendung bekommen hätte, wenn man sich hätte nicht erpressen lassen? Dies wäre zumindest eine spannende Verschwörungstheorie, die das Großkapital und berufspolitischen Vertreter zu ihrem Nutzen ausgehandelt haben könnten, um den eigenen Berufsstand zu enteignen. So kanns gehen mit unserer Demokratie und unserer Politik, wenn jeder faul ist und sich berufspolitisch nicht engagiert.

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